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Eisdielen Lieferdienste: Landtagsabgeordneter unterstützt Entscheidung pro Eislieferung

Karrais: „Es gibt keinen vernünftigen Grund Eislieferdienste zu verbieten“

Der FDP-Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Rottweil Daniel Karrais springt in der Diskussion um Lieferdienste von Eisdielen der Schramberger Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr bei. Eisenlohr hatte am Dienstag vormittag bekanntgegeben, dass die Ortspolizeibehörde Schramberg den Lieferservice der Eisdielen „Rino“ und „Punto Gelato“ wieder erlaube. „Die Landesregierung ist sich offensichtlich nicht einig darüber, ob Eisdielen nun Lieferungen machen dürfen oder nicht. Wirtschafts- und Sozialministerium geben unterschiedliche Auskünfte,“ sagte Karrais dazu. So habe es beispielsweise im Rems-Murr-Kreis die Auskunft vom Wirtschaftsministerium an das dortige Landratsamt gegeben, dass Lieferdienste von Eisdielen erlaubt seien. Das berichtete die Schorndorfer Zeitung am Dienstag. Gleichzeitig ist in den FAQ des Sozialministeriums im Netz zu lesen, dass Eisdielen eben keine Lieferdienste anbieten dürften. „Es ist bedauerlich, dass man sich hier nicht einig ist,“ meint Karrais.

Der Abgeordnete sieht dabei die Regelungen in der Corona-Verordnung des Landes als eindeutig an: „Der Betrieb von Gaststätten, Eisdielen und Cafés ist untersagt. Allerdings sind „Abhol- und Lieferdienste“ ohne jede weitere Einschränkung ausdrücklich erlaubt. Es gibt also nach der Verordnung keinen Grund für ein Verbot von Eislieferungen,“ ist der FDP-Politiker überzeugt. Auf Landesebene versuche er nun eine Klarstellung zu erreichen. Ziel des Abgeordneten sei dabei ausdrücklich, dass Lieferdienste von Eisdielen betrieben werden dürfen. „Lieferangebote helfen beim wirtschaftlichen Überleben. Das darf man nicht ohne wichtigen Grund verbieten,“ sagt er dazu.

„Es wurde mal gesagt, dass Eisdielen nicht liefern dürfen, weil sie keine Grundnahrungsmittel anbieten. Das mag sein. Wenn man so kategorisiert, ist es für mich aber nicht verständlich, warum Internethändler weiterhin nicht lebenswichtige Gegenstände, wie Kleiderbügel oder Fußmatten, liefern dürfen. Das ergibt doch keinen Sinn. Wo zieht man da die Grenze?“ fragt sich der Abgeordnete. Es müsse doch gerade jetzt den ohnehin stark gebeutelten Gastronomen und Händlern leicht gemacht werden, die Waren und Dienstleistungen an die Frau oder den Mann zu bringen.

Abschließend stellt Karrais fest: „Ich finde es richtig und mutig, dass die Oberbürgermeisterin von Schramberg als Chefin der Ortspolizeibehörde jetzt Fakten geschaffen hat. Ich hoffe, dass die Landesregierung bald Klarstellung im Sinne Aller bringt.“