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Karrais: „Das Schottergartenverbot ist reine Symbolpolitik und demonstriert die Planlosigkeit der Landesregierung“

Die Gartengestaltung muss Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger bleiben.

Zum vor rund einem Jahr von der grün-schwarzen Koalition eingeführten Schottergartenverbot, sagt der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Das Schottergartenverbot ist reine Symbolpolitik und demonstriert die Planlosigkeit der Landesregierung. Nach rund einem Jahr wissen weder die Gartenbesitzer noch die Baurechtsbehörden oder die Gemeinden, Städte und Landkreise, wie sie vorgehen sollen, denn zwischen dem Umweltministerium und dem Ministerium für Landesentwicklung gibt es bis heute noch keinen Konsens darüber, wie die konkrete Umsetzung des Verbots erfolgen soll. Das bestätigt unser Antrag (Drucksache 17/79), in welchem wir nach den Auswirkungen des Verbots nachgefragt haben. Anstatt endlich zu klären, was mit bereits angelegten Altbeständen passieren soll, verweist Umweltministerin Thekla Walker wie bereits ihr Vorgänger Franz Untersteller darauf, dass hierfür eine gerichtliche Entscheidung erforderlich sei. Fraglich ist auch, wie die Landesregierung die Wirksamkeit des Verbotes belegen will, wenn sie bis heute immer noch nicht weiß, wie viele Schottergärten es tatsächlich im Land gibt. Trotzdem verkauft sie das Schottergartenverbot als die Lösung schlechthin im Kampf gegen das Artensterben und setzt dabei auf missgünstige Nachbarschaftsüberwachung. So hätten vom Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg veröffentlichten Schottergartenfotos gezeigt, dass diese Gärten vielerorts verbreitet seien.

Allein diese Tatsache zeigt, dass es völlig unsinnig ist, in einem symbolpolitischen Landesgesetz Verbote zu formulieren, deren Wirksamkeit für den Artenschutz nicht belegbar sind, die aber unverhältnismäßig in die Freiheit der Gartenbesitzerinnen und -eingreifen und den zuständigen Behörden ein Bollwerk an Bürokratie aufbürden. Artenschutz ist wichtig, genau deshalb braucht es realistische und praxistaugliche Maßnahmen. Die Gartengestaltung muss Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger bleiben.“