Karrais: Mit Open Data zukunftsweisende Schritte wagen
FDP/DVP-Fraktion legt Gesetz für verpflichtende Open Data – Strategie vor
Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, erläutert in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der FDP/DVP zur Verankerung verpflichtender Open Data – Regelungen im E-Government-Gesetz.
Verwaltungsdaten sollen demnach datenschutzkonform, frei und digital zur Verfügung gestellt werden. Dieser erste Gesetzentwurf seiner Fraktion in der Legislaturperiode sei bewusst gewählt, um die Wichtigkeit der Digitalisierung als Zukunftsfrage zu unterstreichen.
„Bei unserem Gesetzentwurf zu Open Data geht es nicht nur um Digitalisierung, Informationsfreiheit, mehr Transparenz und Chancen für die Wirtschaft. Es geht um eine Wende hin zu einer offeneren Verwaltung mit einem modernen Verständnis gegenüber einem mündigen Bürger. Nachdem sich die sogenannte ‘Politik des Gehörtwerdens’ zu einer ‘Politik des Überhörtwerdens’ gewandelt hat, ist es kein Wunder, dass diese Koalition unseren Vorschlag für einen einfacheren Zugang zu Informationen ablehnt.
In der ersten Lesung, sowie bei der Beratung im Innenausschuss wurde deutlich, dass die Regierungsfraktionen keine Argumente für eine Ablehnung dieses guten Gesetzentwurfs haben. Open Data ist ein zukunftsweisendes Thema, das von der rückwärtsgewandten Grün-Schwarzen Koalition vollständig vergessen wurde. Die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Open Data wurde auch im Rahmen der Anhörung von den betroffenen Verbände untermauert, deren Verbesserungsvorschläge zum Datenschutz, zur Barrierefreiheit und zur Verwendung von Daten des Rechnungshofes wir nun berücksichtigt haben. Auf Bundesebene geht die Ampel-Koalition der Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf Open Data sogar noch einen Schritt weiter. Es wird also höchste Zeit, dass Baden-Württemberg hier nachzieht. Die Landesregierung zögert wohl, weil sie Angst hat, dass bei einer Open Data-Pflicht offensichtlich wird, wie schlecht es um die Digitalisierung der Verwaltung steht.
Die Bereitstellung offener Daten hat eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Die baden-württembergische Verwaltung ist jedoch noch immer nicht dazu verpflichtet, die von ihr vorgehaltenen, anonymisierten Datensätze der Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung verspielt damit enormes Wertschöpfungspotenzial. Das wollen wir mit diesem Gesetz schleunigst ändern. Besonders die Datenbestände der öffentlichen Hand, wie Geo- und Wetterdaten, aber auch Verkehr- und Infrastrukturdaten, sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit für Anwendungen, von der Parkplatz-App bis zu einem effektiven Frühwarnsystem im Katastrophenfall, einen großen Mehrwert für Innovation und Fortschritt bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data schließlich die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Es gibt also keinen Grund den Schritt zu mehr Open Data nicht zu wagen!”