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Karrais und Weinmann: Klare Vorgaben für Weitergabe von Infizierten-Daten dank Druck der FDP/DVP Fraktion

FDP: Rechtssicherheit ist gut für Infizierte und Polizei.

Zur Debatte über die Weitergabe der Infizierten-Listen zum Zwecke des Eigenschutzes der
Behörden erklären der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Nico
Weinmann und Daniel Karrais, Mitglied des Innenausschusses:

Während die Weitergabe von Infizierten-Daten von Gesundheitsämtern an die Polizeibehörden
zur Überwachung der Einhaltung der Quarantäneauflagen nach dem Infektionsschutzgesetz
schon immer geltendes Recht war, stellte sich im Zuge der Corona-Pandemie die Frage, ob
solche Daten zum Eigenschutz des eingesetzten Personals verwendet werden können. „Die
Informationspolitik des Innenministeriums gegenüber dem Parlament war hier völlig
unzureichend“, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Nico Weinmann. Erst aus
der Presse habe das Parlament von dieser Praxis und von den unterschiedlichen
Rechtsauffassungen zwischen dem Innenministerium und dem Gesundheitsministerium und
Landesdatenschutzbeauftragten erfahren. „Wir haben den Sachverhalt dann umgehend geprüft
und kamen zum Schluss, dass für eine weitergehende Datenweitergabe keine Rechtsgrundlage
bestand. Wir haben daher vom Innenminister unverzügliche Nachbesserung verlangt, damit die
Datenweitergabe nur mit entsprechender Rechtsgrundlage erfolgt.“

Im Innenausschuss kündigte der Innenminister nun an, dass es in Zukunft eine neue
Rechtsverordnung dazu geben wird. Daten sollen demnach nur passwortgeschützt von
einzelnen Berechtigten abgerufen, protokolliert und nach vier Wochen automatisch gelöscht
werden. „Diese Lösung ist ein Schritt in die richtige Richtung“, bewertet Daniel Karrais, Mitglied
des Innenausschusses, die Ankündigung. „Wir wollen unsere Polizisten bestmöglich schützen.
Wir müssen aber auch die Persönlichkeitsrechte der Bürger schützen, indem der Zugriff auf
sensible Gesundheitsdaten auf das absolut Notwendige begrenzt wird.“ Die FDP/DVP Fraktion
werde nun die konkrete Umsetzung genau verfolgen. „Der Datenzugriff muss auf das unbedingt
Erforderliche beschränkt werden und Betroffene gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften
unverzüglich hierüber informiert werden“, so Karrais. „Außerdem fordern wir, dass die
unrechtmäßig in Umlauf gebrachten Daten unverzüglich gelöscht werden. Die lasche Handhabe
und Argumentation des Ministeriums lässt befürchten, dass nicht viel Wert auf die Einhaltung
der Betroffenenrechte gelegt wird,“ so Karrais weiter.