Komm.ONE ist wichtiger Akteur für digitale Kommunen
Erste Beratung Gesetzentwurfs zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes
Namensänderung ist richtig, hätte aber vermieden werden können
Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und anderer Vorschriften, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion Daniel Karrais:
„Baden-Württemberg hinkt bei der Umsetzung von E-Government Angeboten und Strukturen hinterher. Die digitale Verwaltung ist gefordert, sich der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Derzeit geht der Stand beim E-Government an der digitalen Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Wichtige wäre die Etablierung des Once-Only-Prinzips. Bürger sollten Dokumente wie Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge nicht mehr bei jeder Stelle neu vorlegen müssen Allerdings kann das nur gelingen, wenn auch der Breitbandausbau flächendeckend die notwendige Infrastruktur bildet. Einen Antrag zwar Online ausfüllen zu können, ihn aber dann ausdrucken zu müssen und auf die Post zu bringen, ist nicht das, was wir Freie Demokraten unter E-Government verstehen. Bisher hatte sich ITEOS mit seiner Arbeit nicht immer mit Ruhm bekleckert, wenn man sich das Debakel der gescheiterten Bildungsplattform „ella@bw“. Es bleibt zu hoffen, dass die Änderung des Namens von vormals ITEOS hin zu Komm.ONE ohne ein weiteres fachliches Debakel vonstattengeht.“