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Umweltausschuss berät Abschaffung des Widerspruchsverfahrens

Nutzen für Beschleunigung des Windkraftausbaus wird diskutiert

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft am Donnerstag, 5. Mai 2022, hat das Gremium über einen Gesetzentwurf der Fraktionen Grüne und CDU beraten, wie der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP) berichtete. „Es geht um eine erste Maßnahme aus der Task Force Windkraft der Landesregierung,“ sagte der Vorsitzende zu Beginn der Sitzung.

Bislang gab es bei der Errichtung, dem Betrieb oder bei Änderungen von Windkraftanlagen die Möglichkeit gegen Genehmigungen Widerspruch einzulegen – das so genannte Widerspruchsverfahren. Damit Planungen künftig beschleunigt und immissionsschutzrechtlich zu genehmigende Windkraftanlagen schneller ihren Betrieb aufnehmen können, solle die Widerspruchsmöglichkeit fallen. Bürgern stehe dann nur noch der direkte Klageweg vor dem Verwaltungsgericht offen, fasste Karrais zusammen.

Zweck der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern im „Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung“ sei es, die Ausbauziele für Windenergie im Land zu erreichen. Der Städtetag, vertreten durch Sebastian Ritter, begrüßte das Vorhaben stellvertretend für die Kommunalen Landesverbände, da es sinnvoll und praxisgerecht sei und das Verwaltungsverfahren entschlacke und beschleunige. Dem hingegen betonte Rechtsanwalt Dr. Winfried Porsch von der Kanzlei Dolde Mayen und Partner, dass eine Unterscheidung zwischen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemacht werden müsse. Ansonsten provoziere man zusätzliche Klagen vor den Verwaltungsgerichten und schließe Bürger von dem Verfahren aus.

Das Ministerium gehe in ihrer Bewertung des Gesetzentwurfes von Mehrkosten in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr für Verwaltungsgerichtskosten aus, wenn das Widerspruchsverfahren entfalle. Porsch verdeutlichte in seinen Ausführungen außerdem, dass der Hauptteil der langen Verfahrensdauern vor der Genehmigung stattfinde und das Widerspruchsverfahren nur einen geringen Einfluss auf die Gesamtlänge eines Planungsprozesses habe.

Die Seite der Investoren und Vorhabenträger, die durch den Windenergieverband vertreten war, wolle mehr Planungs- und Rechtssicherheit erhalten. Allerdings kritisierte der Referent des Verbandes Dr. Matthias Pavel, dass das Widerspruchsrecht auch für die Investoren entfalle. Dadurch nehme man den Ausbauenden die Möglichkeit gegen fragwürdige Verwaltungsentscheide vorzugehen. Insgesamt begrüßte Pavel das Vorhaben der Grünen und CDU jedoch.

Auch BUND, NABU und LNV seien mit dem Vorhaben einverstanden, weil das Widerspruchsverfahren im Bereich der Windkraftanlagen „nichts gebracht“ habe, wie Sylvia Pilarsky-Grosch vom BUND sagte. Durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens könne man Signale für eine Aufbruchsstimmung im Bereich Klimaschutz setzen.

Der Gesetzentwurf wurde trotz Gegenstimmen der FDP/DVP sowie AfD in der anschließenden nicht öffentlichen Sitzung mehrheitlich angenommen und wird am 11. Mai 2022 im Plenum besprochen. Mit einem einstimmig im Gremium beschlossen Änderungsantrag der Grünen und CDU solle zudem eine Übergangsregel für bereits laufende Verfahren geschaffen werden.