Umweltausschuss berät über Klimaschutzgesetz
Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 angestrebt
Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Januar 2023, über den Gesetzentwurf zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz beraten. Das hat der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP) mitgeteilt. Nach der Öffentlichen Anhörung mit Sachverständigen und kommunalen Vertreterinnen und Vertretern am Dienstag, 24. Januar 2023, befasste sich der Umweltausschuss in der nicht öffentlichen Sitzung am Donnerstag erneut mit dem Entwurf der Landesregierung und dem geplanten Klima-Maßnahmen-Register.
Die Fortentwicklung des Klimaschutzgesetzes zu einem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz wurde von der Landesregierung im September 2022 beschlossen. Mit der Novelle solle Baden-Württemberg das erste Bundesland sein, das konkrete Ziele für die Einsparung von Treibhausgasen für die unterschiedlichen Bereiche mittels Sektorzielen gesetzlich verankere, gab Karrais die Ausführungen von Regierungsseite wieder. Bis 2030 sollen demnach die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden, bis spätestens 2040 solle Baden-Württemberg die Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. „Das Klimaschutzgesetz ist ein maßgebliches Gesetz für unser Land mit sehr hoch gesteckten Zielen, darüber sind wir uns im Gremium einig“, so der Vorsitzende.
Karrais zufolge diskutierten die Ausschussmitglieder unter anderem auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion, inwiefern die angedachten Klimaziele im Land eingehalten werden können sowie die im Gesetzentwurf festgelegten Sektorziele. Vonseiten der Antragsteller sei kritisiert worden, dass die festgelegten Sektorziele nicht zielführend seien und den Unternehmen im Land wirtschaftlichen Schaden zufügen könnten, so Karrais. Stattdessen solle das Gesamtziel im Fokus stehen.
Ministerin Walker habe vor dem Ausschuss betont, dass die Sektorziele die Brücke von abstrakten Klimazielen zu konkreten Handlungsfeldern beim Klimaschutz schlügen, berichtete der Ausschussvorsitzende. Zur Einhaltung der Klimaziele sei in allen Sektoren ein sehr hohes Ambitionsniveau und schnelle Umsetzung, insbesondere für den Zeitraum bis 2030, notwendig. Die von den Antragsstellern geforderten jährlichen Zwischenziele für die einzelnen Sektoren, ähnlich dem Bundes-Klimaschutzgesetz, habe die Ministerin abgelehnt, so Karrais.
Vonseiten der Opposition habe es zudem die Nachfrage nach dem Zeitplan für das noch nicht vorliegende Klima-Maßnahmen-Register (KMR) gegeben. Das Klima-Maßnahmen-Register als Weiterentwicklung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (IEKK) sei zentraler Baustein bei der Umsetzung der Klimaschutzziele des Landes, gab Karrais die Ausführungen von Ministeriumsseite wieder. Es werde von der Ministerin bedauert, dass das KMR zwar im Gesetzentwurf benannt sei, aber aufgrund von Abstimmungsprozessen noch nicht vorliege. Grundsätzlich sei aber geplant, das Register als lernendes System und in Absprache mit dem Parlament, den Fachressorts und Sachverständigen jährlich fortzuschreiben. Im KMR verankert werden sollen konkrete Maßnahmen, die reif für die Umsetzung sind.
Ebenso noch einmal thematisiert worden sei die geplante Wärmewende und die Finanzierung des Wärmeausbaus angesichts der aktuellen Energiekrise, berichtete Karrais. Vor allem von Oppositionsseite sei im Ausschuss nochmals vor einem Anschluss- und Benutzungszwang gewarnt worden und angemahnt worden, neuen Technologien wie der Speicherung von CO2 in tiefliegenden geologischen Gesteinsschichten offen gegenüber zu stehen.
Quelle: Landtagspressestelle.