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Umweltausschuss berät über Wasserstoff und Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Stuttgart. Im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft am Donnerstag, 24. März 2022, berichtete der Staatssekretär des Umweltministeriums, Dr. Andre Baumann, auf Wunsch des Ausschusses über den Sachstand bei der Energieversorgung angesichts der aktuellen Lage in der Ukraine. Dies hat der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP) mitgeteilt. Zudem diskutierte das Gremium über die Transportinfrastruktur von Wasserstoff im Land und den Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. „Durch die geänderte außenpolitische Lage sind die Beratungen hier im Gremium noch einmal wichtiger, da die Meinungen aus den Fachausschüssen sicherlich Einfluss auf die Positionierung des Landes haben“, so Karrais.

 Dem Ausschussvorsitzenden zufolge wurde in den Ausführungen des Ministeriums betont, dass die Versorgung mit den fossilen Energieträgern Kohle, Öl und Gas für die nächsten Wochen und Monate gesichert sei. Die aktuellen Füllstände beim Gas lägen deutschlandweit etwas unterdurchschnittlich bei rund 25 Prozent, bei der Kohle gäbe es keine Engpässe. Als besonders wichtig seien im Ausschuss die Diversifizierung der Importregionen sowie eine schnelle Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern hervorgehoben worden. Alle möglichen Maßnahmen, die die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen reduzieren können, müssten unvoreingenommen geprüft werden. Das Ministerium habe in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass die Gewährleistung der Versorgungssicherheit derzeit an erster Stelle stünde, berichtete Karrais.

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung informierte sich der Ausschuss Karrais zufolge auf Antrag der Grünen-Fraktion über den Transport von Wasserstoff in Baden-Württemberg und die dafür benötigte Infrastruktur. Der Einsatz von grünem Wasserstoff solle einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass das Land bis 2040 klimaneutral werde. Die Antragsteller sähen im Markthochlauf von Wasserstofftechnologie eine große Chance für den Industriestandort Baden-Württemberg, so Karrais. Die Ausschussmitglieder seien sich einig darüber gewesen, dass dafür auch der Aufbau einer Transportinfrastruktur zügig vorangetrieben werden müsse. Wasserstoff und seine Folgeprodukte müssten in größerem Umfang und über weitere Strecken transportiert werden können.

Die Verteilung von Wasserstoff im Land erfolge momentan ausschließlich über Lkw-Sattelauflieger. Ebenfalls zur Diskussion stünde derzeit ein Transport über Wasser- und Schienenwege. In Deutschland und Europa fände bereits ein pipelinegebundener Wasserstofftransport statt. Für kleinere Mengen würden auch weiterhin Lkw-Trailer in Frage kommen, für größeren Mengen und Distanzen von bis zu 10.000 Kilometer seien Pipelines die wirtschaftlichste Option, fasste Karrais die Ausführungen von Ministeriumsseite zusammen.

„Der steigende Strombedarf, der Ausstieg aus der Atomenergie und die Reduzierung fossiler Energien erfordern den schnellstmöglichen Ausbau klimaneutraler Energieerzeugung“, erklärte der Ausschussvorsitzende. Es sei jedoch davon auszugehen, dass das Land auch weiterhin ein Energieimportland bleibe. Um die notwendigen Voraussetzungen für eine Wasserstoffwirtschaft zu schaffen, sei die Sicherung ausreichender Importmengen von grünem Wasserstoff notwendig. Zudem seien Wasserstoff-Cluster in allen Regionen Baden-Württembergs geplant. Diese sollen mittelfristig über ein nationales bzw. internationales Wasserstofftransportnetz verknüpft werden. Die bestehende Erdgasinfrastruktur könnte sukzessive auf die Wasserstoffnutzung umgestellt werden.

Des Weiteren diskutierte der Ausschuss auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Windkraft auf landwirtschaftlichem Grund in Baden-Württemberg. „Durch die aktuellen politischen Entwicklungen ist der Bedarf an Flächen sowohl für die Landwirtschaft als auch zur Energiegewinnung sprunghaft gestiegen. Wir brauchen jede Fläche, die wir kriegen können“, sagte Karrais. Für den Ausbau erneuerbarer Energien habe das Land die möglichen Flächen für Solarparks um „benachteiligte Gebiete“ auf Acker- und Grünlandflächen erweitert und in einer 2021 verabschiedeten Novelle des Klimaschutzgesetzes mindestens zwei Prozent der jeweiligen Fläche einer Region für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik festgelegt. Die Antragsteller forderten Karrais zufolge, den Flächenverlust in der Landwirtschaft zu begrenzen, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Lebensmitteln und die Überlebensfähigkeit der Landwirte mit Pachtverträgen sicherstellen zu können.

 

Bei den im Klimaschutzgesetz angepeilten zwei Prozent sei angedacht, dass der deutlich größere Anteil, nämlich rund 1,7 bis 1,8 Prozent, auf die faktisch weniger Raum einnehmende Windkraft und nur etwa 0,2 Prozent auf Photovoltaikanlagen entfallen solle, gab Karrais die Angaben von Ministeriumsseite wieder. Generell sei ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden vonnöten, weswegen auch die im Ausschuss vorgebrachte Agri-Photovoltaik, mit hochgestellten Photovoltaikanlagen und gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung der Fläche, befürwortet werde. Abschließend wurde im Ausschuss appelliert, in der laufenden Debatte Ackerland und Photovoltaik-Energien nicht gegeneinander aufzuwiegen, so Karrais.