Die FDP-Landtagsabgeordneten Daniel Karrais (Rottweil), Jürgen Keck (Konstanz) und Dr. Timm Kern (Freudenstadt) kommentieren ihren beantworteten Antrag zur Gäubahn:

Als Exportregion in der Mitte Europas ist Baden-Württemberg in hohem Maße von einer leistungsfähigen und intakten Infrastruktur aller Verkehrsträger abhängig. Dies gilt insbesondere für die Gäubahn, die eine der wichtigsten europäischen Schienenachsen für den Personen- und Gütertransport in Mitteleuropa darstellt. Damit Deutschland hier nicht den Anschluss verliert, reicht es nicht, nur ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Planungsverfahren in Deutschland gehören zu den bürokratischsten und längsten der Welt. Es vergeht viel zu viel Zeit, bis die bereitgestellten Mittel auch tatsächlich investiert werden. Auch der dringend notwendige Ausbau der Gäubahn steht seit Jahrzehnten still. Es braucht endlich Tempo für die Gäubahn.

Die grün-geführte Landesregierung verpasste leider die Chance, für eine Aufnahme des Gäubahn-Ausbaus im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) zu kämpfen und damit die Planung zu beschleunigen. Auf unsere Anfrage nach den politischen Motiven für die Enthaltung im Bundesrat widerspricht sich das zuständige Verkehrsministerium von Winfried Hermann (Grüne) selbst. Einerseits antwortet sein Ministerialdirektor „die Bundesregierung will mit einem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) die Realisierung großer Verkehrsprojekte beschleunigen“ um sich nur einen Absatz später selbst zu widersprechen, wenn er schreibt: „Die Landesregierung sieht den Bund und die Bahn in der Pflicht, die seit vielen Jahren konkreten Planungen voranzutreiben.“

Leider nehmen wir wahr, dass Landesverkehrsminister Winfried Hermann zwar gerne den Schienenausbau propagiert, aber pragmatische Fortschritte vermissen lässt. Auch auf unsere Hinweise zur Häufung der Verspätungen und Ausfälle, defektes Wagenmaterial, und den ausbleibenden Halt wichtiger Pendlerzüge wird nicht mit konkreten Maßnahmen geantwortet, sondern mit Verweis auf eine „wöchentliche Task Force Qualität Bahn“. Wir hätten uns gewünscht, das Ministerium benennt einmal konkrete Schritte und Zeitangaben dieser Task Force, mit denen die Probleme einer Lösung zugeführt werden. Von wöchentlichen Meetings allein wurde noch kein Mobilitätsangebot besser.

Immerhin kündigte die Landesregierung nun an, eine Entschädigung von Fahrgästen bei Schlecht- und Minderleistungen zu prüfen. Wir achten darauf, dass dies auch für die Gäubahn umgesetzt wird. Schließlich kann es nicht sein, dass das Land für jeden ausgefallenen oder massiv verspäteten Zug einen Ausgleich erhält und die Fahrgäste buchstäblich im Regen stehen bleiben.

Wenig Auskünfte gibt es auch in Bezug auf die Veränderungen durch den Neubau am Stuttgarter Hauptbahnhof. Die Bevölkerung kann sich aber darauf verlassen, dass wir als Abgeordnete mit einem genauen Blick dafür kämpfen, dass während und nach der Bauphase am Stuttgarter Hauptbahnhof ein zuverlässiges und kundenorientiertes Mobilitätsangebot auf der Gäubahn garantiert wird.

Sehr gerne würde ich Sie weiterhin alle zwei Monate über meine Arbeit im Wahlkreis, aber auch im Ländle informieren. Aktuelle Initiativen, Reden im Plenum oder spannende Termine vor Ort werden Teil der Berichterstattung sein. Interessiert meine Arbeit weiter zu verfolgen? Jetzt schnell anmelden!

 

Karrais: „Es gibt keinen vernünftigen Grund Eislieferdienste zu verbieten“

Der FDP-Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Rottweil Daniel Karrais springt in der Diskussion um Lieferdienste von Eisdielen der Schramberger Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr bei. Eisenlohr hatte am Dienstag vormittag bekanntgegeben, dass die Ortspolizeibehörde Schramberg den Lieferservice der Eisdielen „Rino“ und „Punto Gelato“ wieder erlaube. „Die Landesregierung ist sich offensichtlich nicht einig darüber, ob Eisdielen nun Lieferungen machen dürfen oder nicht. Wirtschafts- und Sozialministerium geben unterschiedliche Auskünfte,“ sagte Karrais dazu. So habe es beispielsweise im Rems-Murr-Kreis die Auskunft vom Wirtschaftsministerium an das dortige Landratsamt gegeben, dass Lieferdienste von Eisdielen erlaubt seien. Das berichtete die Schorndorfer Zeitung am Dienstag. Gleichzeitig ist in den FAQ des Sozialministeriums im Netz zu lesen, dass Eisdielen eben keine Lieferdienste anbieten dürften. „Es ist bedauerlich, dass man sich hier nicht einig ist,“ meint Karrais.

Der Abgeordnete sieht dabei die Regelungen in der Corona-Verordnung des Landes als eindeutig an: „Der Betrieb von Gaststätten, Eisdielen und Cafés ist untersagt. Allerdings sind „Abhol- und Lieferdienste“ ohne jede weitere Einschränkung ausdrücklich erlaubt. Es gibt also nach der Verordnung keinen Grund für ein Verbot von Eislieferungen,“ ist der FDP-Politiker überzeugt. Auf Landesebene versuche er nun eine Klarstellung zu erreichen. Ziel des Abgeordneten sei dabei ausdrücklich, dass Lieferdienste von Eisdielen betrieben werden dürfen. „Lieferangebote helfen beim wirtschaftlichen Überleben. Das darf man nicht ohne wichtigen Grund verbieten,“ sagt er dazu.

„Es wurde mal gesagt, dass Eisdielen nicht liefern dürfen, weil sie keine Grundnahrungsmittel anbieten. Das mag sein. Wenn man so kategorisiert, ist es für mich aber nicht verständlich, warum Internethändler weiterhin nicht lebenswichtige Gegenstände, wie Kleiderbügel oder Fußmatten, liefern dürfen. Das ergibt doch keinen Sinn. Wo zieht man da die Grenze?“ fragt sich der Abgeordnete. Es müsse doch gerade jetzt den ohnehin stark gebeutelten Gastronomen und Händlern leicht gemacht werden, die Waren und Dienstleistungen an die Frau oder den Mann zu bringen.

Abschließend stellt Karrais fest: „Ich finde es richtig und mutig, dass die Oberbürgermeisterin von Schramberg als Chefin der Ortspolizeibehörde jetzt Fakten geschaffen hat. Ich hoffe, dass die Landesregierung bald Klarstellung im Sinne Aller bringt.“

In Zeiten von Corona ist es schwierig direkten Kontakt zu halten. Gleichzeitig geht der politische Betrieb in Teilen weiter und vor allem ergeben sich auch Fragen aus der Krise an die Politik. In meiner ersten Facebook Live-Sprechstunde habe ich Ihre Fragen beantwortet.

Onlinesprechstunde, 2. April 2020

In Zeiten von Corona ist es schwierig direkten Kontakt zu halten. Gleichzeitig geht der politische Betrieb in Teilen weiter und vor allem ergeben sich auch Fragen aus der Krise an die Politik. In meiner ersten Facebook Live-Sprechstunde habe ich eure Fragen beantwortet. Lasst mir gerne einen Kommentar oder eine Nachricht da, wie euch meine erste Live-Übertragung gefallen hat.

Gepostet von Daniel Karrais MdL am Donnerstag, 2. April 2020

Interview Daniel Karrais, FDP Abgeordneter, Wahlkreis Rottweil, Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Landtagsfraktion

Einige Menschen, wie Sie selbst auch, stehen gerade vor der Herausforderung von Zuhause aus zu arbeiten. Wie bewerten Sie diese Situation? Ist unsere Infrastruktur gut genug ausgebaut, um diesen Anforderungen des Zuhause Arbeitens gerecht zu werden?

Der Zwang zur Heimarbeit ist für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber neu. Viele Arbeitnehmer haben ja gar keine mobile Ausstattung. Wenn Unternehmen die Möglichkeit für einen Fernzugriff auf das eigene Netz haben, ist dieses oft nicht dafür ausgelegt, dass fast alle Mitarbeiter diesen Nutzen. Im Landtag ist zum Beispiel am Anfang der Situation die Telefonanlage gestört gewesen und viele sind gar nicht ins interne Netz gekommen. Dazu kommt die Belastung des Netzes durch Streaming oder Online-Spiele, die auch höher ist als sonst. Vor allem in Gebieten, die ohnehin schon schlechte Versorgungsquoten haben, wird das Home Office schnell frustrierend. Es zeigt sich, dass Deutschland von der viel beschworenen Heimarbeit, die Fahrten zur Arbeit sparen soll, weit entfernt ist. Es ist aufgrund der Infrastruktur einfach nicht zuverlässig genug. Es klappt aber, wenn man Abstriche macht.

Auf der einen Seite steht das zukunftsorientierte 5G-Netz, auf der anderen Seite steht eine schlechte Verfügbarkeit von arbeitsfähigem Internet Zuhause. Wie kommt dieser Unterschied zustande? Welche Maßnahmen werden getroffen, um diese Diskrepanz zu überwinden? Ist ein erweiterter Ausbau der Infrastruktur (Kabelleitungen, Funkmasten etc) dafür nötig?

5G ist ja noch etwas, von dem wir, gerade im ländlichen Raum, nur träumen können. Man kann ja vielerorts nicht Mal unterbrechungsfrei telefonieren. Wäre Deutschland flächendeckend mit Glasfaseranschlüssen versorgt, hätte niemand Probleme – und es wäre auch einfacher, ein lückenloses Mobilfunknetz aufzubauen. Mit den alten Kupferkabeln der Telekom oder TV-Kabelanbieter stößt man physikalisch eben an Grenzen. Was viele nicht verstehen ist, dass ein leistungsfähiges Mobilfunknetz mit 4G oder 5G nur auf Basis von flächendeckenden Glasfasernetzen funktioniert. Man kann das nicht isoliert betrachten.

Darum war die Praxis der Bundesförderung, das sog. DSL-Vectoring zu fördern, bei dem Kupferkabel nur „aufgemotzt“ werden, falsch. Man hätte gleich auf einen Gigabitausbau, also Glasfaser, setzen müssen, wenn man schon staatliches Geld in die Hand nimmt. Das wird jetzt erst zunehmend getan. Es hapert vor allem beim Rechtsrahmen in der Telekommunikationsbranche, der Wettbewerb verhindert und Investitionen hemmt. Da müssen wir Politiker dringend ran. Baden-Württemberg und Deutschland belegen bei der Verfügbarkeit von gigabitfähigem Internet immer noch regelmäßig die hintersten Plätze in Europa. Das Ziel muss sein: Glasfaser bis in alle Gebäude. Ein Weg dahin wäre eine Abwrackprämie für Kupferleitungen zu Gunsten echter Glasfaseranschlüsse.

Sie erhalten oft Zuschriften von Bürgern und Arbeitgebern, weil das Home Office nicht wie geplant funktioniert. Was antworten Sie ihnen?

Wenn das Home Office nicht klappt, liegt es entweder am Anschluss der Firma oder am Anschluss des Arbeitnehmers. Auf letzteren hat der Arbeitgeber natürlich keinen Einfluss. Wenn es am Firmenanschluss liegt, sollte man sich überlegen, eine höhere Bandbreite zu bestellen. Leider geht das oft nicht, weil viele Gewerbegebiete noch nicht ordentlich mit Internet versorgt sind. Es gibt bei uns Firmen mit 200 Mitarbeitern, die sich einen 10 Mbit/s Anschluss teilen. Da ist das Arbeiten schon unter normalen Bedingungen schwierig. Kurzfristig lässt sich das nicht lösen.

Der gegenwärtige Zustand ist nicht optimal. Einige die derzeit von Zuhause aus arbeiten merken das tagtäglich. Was heißt das für die Zukunft? Wird das digitale Arbeiten im Home Office weiterhin gefördert oder bleibt das Augenmerk auf der Arbeit in der Firma? Wäre das vielleicht die einfachere Lösung?

Ich denke, dass viele Firmen und Arbeitnehmer durch den Wurf ins kalte Wasser eine Menge Erfahrung mit dem Thema sammeln. Arbeitnehmer, die immer Heimarbeit wollten, wollen das jetzt vielleicht nicht mehr und Unternehmer, die es ablehnten, stellen fest, dass es doch ganz gut funktionieren kann. Ich denke, aus der Krise ergibt sich ein Trend hin zu mehr Videokonferenzen und digitaler Arbeit. Viele stellen jetzt fest, dass ein Meeting nicht zwingend physisch stattfinden muss, um erfolgreich zu sein. Auch von zu Hause kann man erfolgreich arbeiten. Man lernt aber auch die Grenzen kennen. Es gibt riesige Potentiale aus diesen Erfahrungen zu lernen, die Arbeitsweise zu modernisieren und Fahrtwege zu reduzieren.

Generell denke ich, dass der Wunsch nach mehr digitaler Arbeitsweise wachsen wird. Das trifft auch den Staat beim Thema eGovernment. Es gibt in Deutschland 575 Verwaltungsdienstleistungen, von denen bisher erst etwa ein Zehntel online verfügbar ist, wobei das nicht für alle Kommunen gilt. Experten schätzen, dass man durch eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung allein 84 Millionen Stunden Wartezeit bei Ämtern pro Jahr sparen kann. Die Effizienzsteigerung beim Umstieg von Papier auf durchgängig digitale und teilautomatisierte Prozesse lässt sich gar nicht beziffern. Ich hoffe daher, dass die Skepsis der Deutschen gegenüber digitalen Angeboten abnimmt. Das hilft vor allem beim Bürokratieabbau, der oft verlangt wird. Verwaltungsmitarbeiter haben dann auch mehr Zeit, für die Bürger zu arbeiten, anstatt immer gleiche Arbeitsschritte händisch ausführen zu müssen. Die Qualität wird besser, der Kontakt einfacher, die Arbeitslast sinkt.

Auch unsere Bildungsmethoden stehen unter ständigem Wandel: In aktuellen Zeiten weichen viele Universitäten auf virtuelle Vorlesungen aus, Unterrichtsstunden finden online statt. Wie sehen Sie diese Entwicklung? Sind wir im Vergleich zu anderen Ländern rückschrittlich oder bietet uns das große Chancen für die Zukunft?

An den Unis sind virtuelle Vorlesungen nach meiner Erfahrung bisher meist an den Lehrenden gescheitert. Technisch ginge das alles. In anderen Ländern ist es Standard, dass jede Vorlesung live gestreamt wird und später abrufbar ist. Im Auslandssemester in Australien habe ich diese Flexibilität sehr genossen. Ich war aber trotzdem meist in der „echten“ Vorlesung, weil es eben doch intensiver ist. Die Angst vieler Lehrenden, dass dann keiner mehr in den Saal kommt, ist unbegründet. Wir sollten hier die Freiheit der Studenten fördern.

Beim Schulunterricht halte ich nach wie vor Präsenz für die beste Lösung. Man könnte aber virtuelle Instrumente einbauen, wie beispielsweise Erklärvideos. Vor allem eine funktionierende Lernplattform, auf der Aufgaben geteilt und gemeinsam bearbeitet werden können, ist essentiell. Schule soll ja auch auf das Arbeitsleben vorbereiten. Dort sind solche Co-Working-Modelle normal. Wichtig ist, dass es nicht damit getan ist, den Schülern ein Tablet in die Hand zu drücken und das digitalen Unterricht zu nennen. Es muss vor allem Methodik und Medienkompetenz vermittelt werden. Notgedrungen versuchen sich die Schulen in der momentanen Situation, digitalen Unterricht zu machen. Das ist unter diesen Umständen zu befürworten, ist aber nur eine Notlösung. Die Erfahrungen müssen ausgewertet werden, damit man daraus lernen kann. Es gibt sicher die eine oder andere sehr gute Idee, die auch für den Normalbetrieb taugt. Not macht erfinderisch.

Möchten Sie den Menschen für diese Zeit sonst noch etwas mitgeben?

Wir müssen jetzt zusammenhalten und zu Hause bleiben. Man kann ja manche gewonnene Zeit nutzen, um z.B. Videoanrufe mit Freunden und Familie zu probieren. Da ergeben sich ganz neue Kontaktformen. Ich habe zum Beispiel mit Freunden über Skype zusammen gekocht. Ansonsten sollten wir allen dankbar sein, die den Laden am Laufen halten. Das sind übrigens auch die Service-Leute der TK-Unternehmen, die für ein stabiles Netz sorgen.

 

Die Fragen wurden von Klara Faiß (Schwarzwälder Bote) bereitgestellt.

FDP: Rechtssicherheit ist gut für Infizierte und Polizei.

Zur Debatte über die Weitergabe der Infizierten-Listen zum Zwecke des Eigenschutzes der
Behörden erklären der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Nico
Weinmann und Daniel Karrais, Mitglied des Innenausschusses:

Während die Weitergabe von Infizierten-Daten von Gesundheitsämtern an die Polizeibehörden
zur Überwachung der Einhaltung der Quarantäneauflagen nach dem Infektionsschutzgesetz
schon immer geltendes Recht war, stellte sich im Zuge der Corona-Pandemie die Frage, ob
solche Daten zum Eigenschutz des eingesetzten Personals verwendet werden können. „Die
Informationspolitik des Innenministeriums gegenüber dem Parlament war hier völlig
unzureichend“, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Nico Weinmann. Erst aus
der Presse habe das Parlament von dieser Praxis und von den unterschiedlichen
Rechtsauffassungen zwischen dem Innenministerium und dem Gesundheitsministerium und
Landesdatenschutzbeauftragten erfahren. „Wir haben den Sachverhalt dann umgehend geprüft
und kamen zum Schluss, dass für eine weitergehende Datenweitergabe keine Rechtsgrundlage
bestand. Wir haben daher vom Innenminister unverzügliche Nachbesserung verlangt, damit die
Datenweitergabe nur mit entsprechender Rechtsgrundlage erfolgt.“

Im Innenausschuss kündigte der Innenminister nun an, dass es in Zukunft eine neue
Rechtsverordnung dazu geben wird. Daten sollen demnach nur passwortgeschützt von
einzelnen Berechtigten abgerufen, protokolliert und nach vier Wochen automatisch gelöscht
werden. „Diese Lösung ist ein Schritt in die richtige Richtung“, bewertet Daniel Karrais, Mitglied
des Innenausschusses, die Ankündigung. „Wir wollen unsere Polizisten bestmöglich schützen.
Wir müssen aber auch die Persönlichkeitsrechte der Bürger schützen, indem der Zugriff auf
sensible Gesundheitsdaten auf das absolut Notwendige begrenzt wird.“ Die FDP/DVP Fraktion
werde nun die konkrete Umsetzung genau verfolgen. „Der Datenzugriff muss auf das unbedingt
Erforderliche beschränkt werden und Betroffene gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften
unverzüglich hierüber informiert werden“, so Karrais. „Außerdem fordern wir, dass die
unrechtmäßig in Umlauf gebrachten Daten unverzüglich gelöscht werden. Die lasche Handhabe
und Argumentation des Ministeriums lässt befürchten, dass nicht viel Wert auf die Einhaltung
der Betroffenenrechte gelegt wird,“ so Karrais weiter.

In Zeiten von Corona ist es schwierig direkten Kontakt zu halten. Gleichzeitig geht der politische Betrieb in Teilen weiter und vor allem ergeben sich auch Fragen aus der Krise an die Politik. Darum möchte ich Ihnen auf einem Online-Kanal mit Antworten zur Verfügung stehen. Wir verwenden hierfür eine Facebook Live-Übertragung auf meiner Facebook-Seite (https://www.facebook.com/karrais.fdp/) „Daniel Karrais MdL“ (@karrais.fdp). Die Übertragung findet am Donnerstag, den 2. April um 19 Uhr statt. Gerne können Sie Ihre Fragen vorab bei uns über das Kontaktformular der Internetseite einreichen oder auch während der Live-Übertragung mit der Kommentarfunktion.

https://www.daniel-karrais-mdl.de/#kontakt

Ich freue mich auf viele Fragen bei meiner ersten Live-Übertragung auf Facebook!

Sie können die Live-Übertragung auch direkt hier anschauen.

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Karrais: „Es wird Zeit, dass weitere Mittel ausgelobt werden“

Der FDP-Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Rottweil Daniel Karrais weist in einer Mitteilung die lokale Wirtschaft und Angestellte auf bereits jetzt schon vorhandene Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie hin. „Durch die Ladenschließungen, Abstandsregelungen, Ausfälle von Mitarbeitern und verzögerten Warenlieferungen machen sich viele Betriebe und deren Beschäftigte Sorgen um das Weiterbestehen des Geschäfts. Bund und Land haben darum Hilfen ausgelobt,“ sagte Karrais. Angesichts der unübersichtlichen Nachrichtenlage sei es schwer, die Möglichkeiten zu erfahren.

Karrais sehe die bisherigen Maßnahmen nur als ersten Schritt an. Am Donnerstag finde eine Sondersitzung des Landtags statt, bei der mit einem Nachtrag weitere Hilfen zur Verfügung gestellt werden sollen. „Oberstes Gebot ist jetzt, dass der Schaden durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens so gering wie möglich gehalten wird. Wir müssen jetzt alle Register möglicher staatlicher Hilfen ziehen. Vor allem für Selbstständige und Freiberufler sowie Kleinunternehmen müssen zeitnah Unterstützungsmöglichkeiten ausgelobt werden,“ ist Karrais überzeugt. Die Gesellschaft sei insgesamt allen zu Dank verpflichtet, die an der Aufrechterhaltung der Versorgung in allen Lebensbereichen und besonders bei der Pflege von Erkrankten ihren Einsatz zeigten.

Laut dem Landespolitiker gebe es schon jetzt folgende Maßnahmen, über die man sich unter anderem auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums des Landes informieren könne:

Für die Lebensmittelbranche können bei Bedarf Ausnahmen für die Arbeitszeitregelungen beantragt werden, um bei Personalausfällen Engpässen durch Hamsterkäufe entgegentreten zu können. Dabei ruft Karrais zu Besonnenheit beim Einkauf auf: „Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass Waren des täglichen Bedarfs knapp werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger und nehmen Sie nur mit, was Sie brauchen.“

Weiterhin gebe es für Unternehmen, die Liquiditätsschwierigkeiten haben, Liquiditätskredite von bis zu fünf Millionen Euro vom Land. Die Kredite können Laufzeiten von bis zu zehn Jahren haben und kostenfrei vorzeitig zurückbezahlt werden. Interessenten können die Kredite bei ihrer Hausbank beantragen, die diese von der Landesbank weiterleitet.

Wie bereits in der Finanzkrise von 2008/2009, gebe es Bürgschaften für Kredite von bis zu 1,25 Millionen Euro bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Bis zu fünf Millionen Euro können von der L-Bank verbürgt werden. Für höhere Beträge könne eine Bürgschaft direkt beim Land beantragt werden. Die Bürgschaft gelte derzeit für die Hälfte des Kredits. „Ich gehe davon aus, dass sich die Höhe des Anteils einer Bürgschaft bald deutlich erhöht,“ meint Karrais.

Die meisten Betriebe müssen Steuervorauszahlungen tätigen. Diese können ab sofort zins- und säumniszuschlagsfrei beim zuständigen Finanzamt gestundet werden. Außerdem sei ein vereinfachtes Verfahren für die Absenkung der Einkommens- und Körperschaftssteuervorauszahlungen in Vorbereitung, um flexibel auf die Situation reagieren zu können.

Kurzarbeit sei ab sofort für Unternehmen möglich, wenn zehn Prozent der Mitarbeiter von Arbeitsausfall betroffen sind. Die zuvor geltende Grenze von 30 Prozent sei abgesenkt worden. Dadurch würden die Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Die Vorgabe, dass zuerst Arbeitszeitkonten ins Minus gefahren werden müssen, entfällt. Anträge können direkt bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Für Mitarbeiter, die sich in eine behördlich angeordnete Quarantäne begeben müssten, bestehe Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Beschäftigte ohne festes Arbeitsentgelt können eine Entschädigung beim Gesundheitsamt beantragen.

Weitere Infos zu Hilfen und ein FAQ finden sich z.B. hier: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/

Eine tagesaktuelle Informationsquelle für Unternehmen ist auch die Website des Bundeswirtschaftsministeriums:  https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html/

 

Wunsch nach größerer Beteiligung von kleineren Gemeinden von unter 20.000 Einwohnern

Zur Ersten Beratung des Ausführungsgesetzes für den Zensus 2021 erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Innenausschussmitglied Daniel Karrais:

„Mit dem Zensus 2021 werden wie schon vor zehn Jahren stichprobenartig die Daten bei rund 10 Millionen Bundesbürgern abgefragt. In vielen Fällen findet auch eine Feldzählung bei den Haushalten vor Ort statt. Für das Land Baden-Württemberg und die Gemeinden verursacht das immense Kosten von rund 100 Millionen Euro. Dies alles müsste nicht sein, wenn unsere Verwaltung endlich digitaler werden würde, die Daten der Bürger in einheitlichen Registern gespeichert und leicht abrufbar wären. Dann könnte der Zensus rein digital durchgeführt werden. Eine Abfrage bei den Bürgern wäre überflüssig. Damit würde man auch der Forderung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, den Zensus möglichst grundrechtsschonend durchzuführen.

Unsere europäischen Nachbarn machen dies schon vor. So sanken in den Niederlanden durch die Umstellung auf einen rein registerbasierten Zensus die Kosten von 300 Millionen Euro im Jahr 2001 auf 1,4 Millionen Euro beim Zensus 2011 – eine Kosteneinsparung von über 99%. Der Nationale Normenkontrollrat forderte bereits 2017 die Umstellung auf den rein registerbasierten Zensus und rechnete bundesweit mit Einsparpotentialen von 87%. Weder Bund noch Länder haben seitdem aber nennenswerte Schritte hin zu einem rein registerbasierten Zensus unternommen. Die FDP/DVP Fraktion wird daher einen Entschließungsantrag einbringen, mit der die Landesregierung aufgefordert wird, hinzuwirken, dass der nächste Zensus im Jahr 2031 rein registerbasiert erfolgt.

Aber auch zur Umsetzung des Zensus auf Landesebene haben wir noch Fragen. Wir werden im Beratungsverlauf insbesondere prüfen, wie eine Mitwirkung von Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern verbessert werden kann. Wir sind, wie auch der Gemeindetag, der Ansicht, dass auch kleinere Gemeinden ein großes Interesse an korrekten Ergebnissen des Zensus haben. Sie brauchen daher die Möglichkeit, die Ergebnisse nachzuprüfen. Denn durch falsche Ergebnisse könnten Gemeinden Millioneneinnahmen entgehen.“

 

 

FDP fordert abermals Änderung des Landesplanungsrechts zugunsten von Ausschlussgebieten

Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion über eine Änderung des Landeswaldgesetzes hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Naturschutz, Daniel Karrais, auf erhebliche handwerkliche Fehler hingewiesen:

„Der Gesetzentwurf basiert auf einem Eins zu Eins kopierten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes. Er passt aber überhaupt nicht zur rechtlichen Systematik des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg und ist daher unvollständig und unsinnig“, kritisierte Karrais.

Zudem habe die AfD-Fraktion keine Anhörung der fachlich betroffenen Verbände durchgeführt. „Sie haben weder mit den Naturschutzverbänden, noch mit den Forstverbänden oder den privaten und kommunalen Waldeigentümern gesprochen. Mit Blick auf die nötige rechtliche Abwägung zwischen dem Naturschutz und dem Recht am Eigentum wäre dies aber geboten gewesen“, bemängelte Karrais.

Der Naturschutzpolitiker zitierte aus dem FDP-Landtagswahlprogramm von 2016: „Wir werden den Schutz von Anwohnern und Natur vor Windrädern erhöhen. Dazu wollen wir den Vorsorgeabstand zu Wohngebieten auf 1500 m erhöhen, die Verpachtung von Windkraftstandorten im Staatswald durch den Landesbetrieb ForstBW stoppen und das Planungsrecht ändern. Neben Vorranggebieten für die Windkraft muss es in der Regionalplanung auch wieder möglich sein, Windkraft-Ausschlussgebiete auszuweisen, in denen Natur, Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr den Vorrang haben.“ Diese Forderungen der Freien Demokraten seien nach wie vor aktuell, rechtlich umsetzbar und sachlich ausgewogen, unterstrich Karrais. „Wir wollen keine Flickschusterei im Landeswaldgesetz, dessen Regelungsbereiche die Forstverwaltung und die forstliche Praxis sind, sondern eine zielführende Änderung des Landesplanungsrechts“, sagte der FDP-Naturschutzpolitiker zusammenfassend.