Der Rottweiler Landtagsabgeordnete Daniel Karrais begrüßt die Forderungen der Oberbürgermeister von Rottweil, Singen, Horb und Böblingen zur Streckenführung der Gäubahn. „Es ist richtig, dass sich die Stadtoberhäupter klar positionieren und die Weiterführung der Bahn bis zum Hauptbahnhof einfordern,“ erklärte der Abgeordnete.

Karrais wirft der Deutschan Bahn Wortbruch vor und wittert ein Manöver des Konzerns, „um sich aus der finanziellen Verantwortung zu stehlen.“ So sei laut dem Politiker klar erkennbar, dass die Bahn mit ihrer Absage des Nordhalts als Übergangslosung darauf abziele, dass die Wirtschaftsregion Stuttgart und die Gäubahnanrainer selbst für die Sanierungs- und Betriebskosten der Panoramastrecke zum Hauptbahnhof einstünden. Damit könne die Bahn die Kosten des ohnehin aus dem Ruder gelaufenen Projekts begrenzen. „Über dieses Stöckchen, das man den Städten an der Gäubahn hinhält, darf man nicht springen. Die Bahn steht in der Betriebspflicht und in der Pflicht ihr Wort zu halten, das sie auch vor dem Volksentscheid zu Stuttgart 21 gegeben hat,“ fordert Karrais. Die mittlerweile drei Gutachten zur Betriebspflicht auf der Strecke zwischen Vaihingen und Stuttgart-Mitte sprächen darüber hinaus für sich.

Man habe 2011 eine Anbindung an den Flughafen versprochen und lediglich eine umbaubedingte Unterbrechung der Gäubahn ab Vaihingen für ein halbes Jahr angekündigt, erinnert sich Karrais. „Wenn die Bahn die Zusagen nicht einhält, hat sie die Bürger im Kreis Rottweil und andernorts hinters Licht geführt, um sich eine Zustimmung beim Volksentscheid zu S21 zu erschleichen,“ ärgert sich der Politiker. Mit dem Gebahren des Bahnkonzerns verspiele die Bahn jedes Restvertrauen, das es noch gebe.

 

 

 

 

Die Lithiumgewinnung muss mit der Energiegewinnung aus der Tiefen Geothermie verknüpft werden

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann sich für die Erschließung von Lithium aus dem Oberrheingraben einsetzen will, meint der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Erkenntnis des Ministerpräsidenten kommt spät. Dass gerade im Oberrheingraben Lithium neben der Gewinnung von Wärme aus der Tiefen Geothermie gefördert werden kann, darauf weise ich die Landesregierung seit Monaten hin.

Obwohl diese sich des Potenzials bewusst ist, hat sie bisher nichts unternommen, um den Lithiumschatz, den wir im Oberrheingraben haben, zu heben. Erst jüngst antwortete sie auf unsere Anfrage (Drucksache 17/2356), dass die geothermalen Tiefenwässer des Oberrheingrabens zum Teil höhere Lithiumkonzentrationen aufwiesen, die eine wirtschaftliche Nutzung möglicherweise als machbar erscheinen ließen. Passiert ist bisher nichts. Dabei reicht Schätzungen zufolge das aus einer einzigen geothermischen Dublette gewinnbare Lithium zur Produktion von 20.000 Autobatterien pro Jahr aus.

Doch der Oberrheingraben bietet nicht nur das Potenzial zur Lithiumgewinnung, sondern zudem einen riesigen Schatz der Geothermie. Die Tiefe Geothermie kann einen entscheidenden Beitrag zur Wärmewende leisten. Denn es wird immer vergessen, dass wir nicht nur Strom erneuerbar machen müssen, sondern auch die Versorgung mit Wärme zum Heizen und für Industrieprozesse. Doch diesen Schatz hat die Landesregierung ebenso bis heute nicht gehoben. Auch unsere Anfrage (Drucksache 17/2356) zum Thema ergab eine zurückhaltende Bewertung. Dabei hat sie noch mit viel Furore vor ein paar Jahren eine Roadmap für Geothermie aufgesetzt.

Würde diese Landesregierung ehrlichen Klimaschutz betreiben, die erneuerbaren Energien effektiv voranbringen und die Versorgung mit Energie und Rohstoffen sicherstellen wollen, würde sie keine Sekunde länger zögern, den einzigartigen Lithium- und Geothermieschatz, den wir im Land haben, zu heben.“

Umweltausschuss informiert sich über Wasserstoffwirtschaft und schwimmende Photovoltaikanlagen


Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 2. Juni 2022, in verschiedenen Anträgen mit Möglichkeiten zur klimaneutralen Energiegewinnung, beispielsweise durch Wasserstoff oder Photovoltaikanlagen, befasst. „Bei der Energiegewinnung dürfen wir das Feld nicht anderen überlassen“, betonte der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP), „gerade auch der Wasserstoff ist ein wichtiger Handlungszweig der Industrie- und Wirtschaftspolitik Baden-Württembergs.“

In einem Bericht über die aktuellen Vorhaben der Landesregierung bei der Wasserstoffwirtschaft erläuterte ein Vertreter des Umweltministeriums Karrais zufolge, dass der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft weiter mit Hochdruck vorangetrieben und mehr grüner Wasserstoff bereitgestellt werden müsse, um als Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig zu bleiben. Die konkreten Zielsetzungen und Maßnahmen des Umweltministeriums für den Aufbau der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien in Baden-Württemberg seien weiterhin in der 2020 erarbeiteten Wasserstoff-Roadmap einsehbar. Unter anderem stünden durch ein Förderprogram 26,4 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen aktuell verschiedene Modellprojekte und Forschungseinrichtungen finanziert würden. Perspektivisch könnten rund 16.500 Arbeitsplätze in der Wasserstoffwirtschaft entstehen. Beim Aufbau einer Pipeline-Infrastruktur sei die Zusammenarbeit vor allem mit den europäischen Nachbarländern und die Diversifizierung der Importe von zentraler Bedeutung, fasste der Ausschussvorsitzende die Ausführungen zusammen.

Auf Antrag der CDU-Fraktion diskutierten die Gremiumsmitglieder über mögliche Auswirkungen des Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Treibhausgasemissionen Baden-Württembergs. „Vor dem Hintergrund der angestrebten Treibhausgasreduktion von 65 Prozent bis zum Jahr 2030 muss ein eventueller Ersatz von Erdgas durch andere Energieträger und deren Auswirkungen auf die Treibhausgasbilanz des Landes geprüft werden“, so der Ausschussvorsitzende. Nach Angaben von Karrais wurde im Ausschuss darauf hingewiesen, dass sowohl der Hochlauf von Kraftwerken als auch eine weitere Abhängigkeit von Russland und damit zusammenhängende ethische Problemstellungen kaum zu vermeiden seien. Im Jahr 2020 seien rund 2,36 Millionen Tonnen Erdgas nach Baden-Württemberg importiert worden. Davon stammten 69,5 Prozent aus der Russischen Föderation. Auch die Steinkohleimporte (3,49 Millionen Tonnen) stammten 2020 zu 65,8 Prozent aus Russland. „Die Zahlen zeigen: Die fossilen Brennstoffe sind zentraler Energieträger. Die Landesregierung bestätigt zudem, dass durch den Wegfall des letzten Kernkraftwerks in Neckarwestheim die Verstromung von Kohle ansteigen werde,“ erklärte der Vorsitzende.

Zudem befasste sich der Ausschuss auf Antrag der SPD-Fraktion mit den Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb schwimmender Photovoltaikanlagen auf baden-württembergischen Gewässern. In Baden-Württemberg gebe es bislang eine schwimmende Photovoltaikanlage auf dem Baggersee Maiwald bei Achern mit einer Gesamtleistung von 750 Kilowatt, gab Karrais die Ausführungen von Ministeriumsseite wieder. Da mögliche wasserwirtschaftliche oder ökologische Auswirkungen bislang nicht geklärt seien, eigneten sich vorrangig stehende künstliche Gewässer wie Baggerseen für die Nutzung. Bei Gewässern wie dem Bodensee stünde dagegen die große Bedeutung für die Wasserversorgung, Fischerei, Tourismus und Naturschutz der Zulassung von Floating-PV-Anlagen entgegen. Laut Karrais wurde von Ministeriumsseite das große Potential schwimmender Photovoltaikanlagen hervorgehoben, in Baden-Württemberg seien in einer Studie 2000 Hektar möglicher Fläche identifiziert worden. Erst kürzlich sei im Bundesrat durchgesetzt worden, die Begrenzung auf 15 Prozent der Gewässerfläche zu streichen und den vorgegebenen Abstand zum Ufer von 50 auf 15 Meter abzusenken. „Es ist gut, dass die Landesregierung sich im Bundesrat für eine Ausweitung der Regeln im EEG stark gemacht hat,“ sagte Karrais. Die Ausschussmitglieder seien sich dem Ausschussvorsitzenden zufolge einig darüber gewesen, dass Floating-PV-Anlagen nicht der Kernbereich, aber eine wichtige Ergänzung in der klimaneutralen Energiegewinnung im Land darstellen und dementsprechend alle Potentiale erschlossen werden sollten.

Anders als bei der Windkraft haben wir bei der Geothermie einen enormen Standortvorteil

Zur Meldung, dass der Bundesverband Erneuerbare Energien, der Bundesverband Geothermie, der Verband kommunaler Unternehmen und der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK mehr Mittel und bessere Bedingungen zur Förderung und Nutzung der Geothermie fordern, meint der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais:

„Die Forderung der Verbände ist völlig richtig. Gerade hier in Baden-Württemberg ist die Geothermie ein riesiger Schatz. Geothermie kann einen entscheidenden Beitrag zur Wärmewende leisten. Denn es wird immer vergessen, dass wir nicht nur den Strom erneuerbar machen müssen, sondern auch die Versorgung mit Wärme zum Heizen und für Industrieprozesse.

Obwohl auch die Landesregierung von einem enormen Potenzial spricht, zeigt sie sich immer noch skeptisch, wenn es darum geht, dieses auch zu heben. Auch unsere jüngste Anfrage Drucksache 17/2356 zum Thema ergab eine zurückhaltende Bewertung. Dabei hat sie noch mit viel Furore vor ein paar Jahren eine Roadmap für Geothermie aufgesetzt.

Die Landesregierung hat es bis heute verpasst, den Schatz der Geothermie zu heben. Sie müht sich seit Jahren lieber mit der hierzulande ineffektiven Windkraft ab. Anders als bei der Windkraft haben wir bei der Geothermie aber besonders im Oberrheingraben geographisch einen enormen Standortvorteil. Außerdem nimmt die tiefe Geothermie im Vergleich zur Solarthermie wesentlich weniger Fläche in Anspruch.

Angesichts der vielen Vorbehalte in der Bevölkerung braucht es außerdem mehr Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern und der Kommunen. Auch hier lässt das Umweltministerium konkrete Aktionen vermissen.

Geothermiekraftwerke sind grundlastfähig und können kontinuierlich Strom oder Wärme liefern. Besonders der Einsatz von Geothermie für Fernwärmenetze birgt riesige Chancen, um mittelfristig andere fossile Wärmequellen zu ersetzen. Das sind mehr als 8.000 Stunden pro Jahr mit voller Leistung. Photovoltaik- und Windenergieanlagen erreichen nur rund 1.000 beziehungsweise 4.000 Stunden pro Jahr (umgerechnet auf die volle Leistung). Es gibt praktisch keine Kohlendioxid-Emissionen.

Wer es ehrlich meint mit dem Klimaschutz und der Energiewende, der muss den Schatz der Geothermie heben. Das wäre ein echter Beitrag für einen effektiven Ausbau der erneuerbaren Energien hier im Land. Dass gerade im Oberrheingraben Lithium neben der Gewinnung von Wärme gefördert werden kann, verstärkt die Dringlichkeit des Vorankommens der Geothermie in der Region.“

 

Klimaschutz gelingt in einer Demokratie nicht mit Erpressung

Zur Meldung, dass Klimaaktivsten am Montag erneut in Stuttgart und Heidelberg mit Straßenblockaden für Behinderungen im Berufsverkehr gesorgt haben, sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Bereits zum wiederholten Male haben in diesem Jahr sogenannte Klimaaktivisten das vermeintliche Recht zur Blockade für sich reklamiert. Dabei können Straßenblockaden lebensgefährlich sein, sowohl für die Aktivisten selbst als auch für die Mitmenschen, wenn zum Beispiel Rettungswege versperrt werden. Schon in der Vergangenheit habe ich angemahnt, dass wenn eine Versammlung aufgelöst werden muss, dies umgehend durchgesetzt werden muss. Die Landesregierung aber riskiert, dass Straßenblockaden durch Klimaaktivisten zum Präzedenzfall werden.“

Der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais ergänzt:

„Klimaschutz gelingt in einer Demokratie nicht mit Erpressung. Straßenblockaden aktivieren die Gesellschaft nicht, sie blockieren sie. Wenn der Tabubruch zur Regel wird, erschöpft sich der Effekt. Klimaschutz ist wichtig und richtig, aber er rechtfertigt nicht, dass man rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien mit Füßen tritt. Klimaschutz ist eine Menschheitsaufgabe, die sich nur im Konsens lösen lässt. “

 

Anhörung Landtag zu Funklöchern in Baden-Württemberg

Expertenanhörung zeigt Handlungsbedarf beim digitalen Infrastrukturausbau / Taskforce Glasfaser und Mobilfunk gefordert

Im Rahmen einer Anhörung des Innenausschusses im Landtag Baden-Württemberg zum Ausbau des Mobilfunks und Schließung der Funklöcher in Baden-Württemberg, sagt Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die heutige Expertenanhörung zeigt, dass beim Ausbau der digitalen Infrastruktur noch viel Luft nach oben ist. Es besteht großer Handlungsbedarf und die Landesregierung kann und muss hier mehr machen. Im bundesweiten Vergleich hinkt Baden-Württemberg beim Mobilfunkausbau hinterher. Dass der Ausbaustand einem Industrieland, wie unserem, nicht angemessen ist, wurde heute von Expertenseite bestätigt.

Auch wenn die Versorgungsauflagen vom Bund kommen, ist gerade die Landesebene gefragt, um die Kommunen vor Ort zu unterstützen, Vorbehalte in der Bevölkerung abzubauen, proaktiv Standorte für Mobilfunkmasten zu identifizieren und Verfahren zu beschleunigen. Es reicht nicht aus, auf eine bundesweite Kommunikationskampagne zu verweisen, um die Menschen von der Wichtigkeit der digitalen Infrastruktur zu überzeugen – da müssen sich Land und Kommunen selbst viel stärker einbringen. Es kann nicht sein, dass das Schließen von weißen Flecken daran scheitert, dass das Land nicht in der Lage ist, Menschen sachgerecht zu informieren und Vorbehalte abzubauen. Es ist Aufgabe des Landes, die Kommunen besser zu befähigen, mit dem Mobilfunkausbau umzugehen.

Die Genehmigungsverfahren dauern mit zwei Jahren viel zu lange. Standards und Leitfäden für die Kommunen fehlen weitestgehend. Erst im Januar wurde erstmals ein Runder Tisch Mobilfunk eingeführt. Was es braucht, ist eine schlagkräftige „Taskforce Glasfaser und Mobilfunk“, die alle Beschleunigungsmöglichkeiten auslotet und dann umsetzt.

Der Mobilfunkausbau ist eine Daueraufgabe, die Innenminister Strobl zur Chefsache machen sollte. Daten und ihr schneller Transport in Echtzeit sind so wichtig, wie eine sichere Energieversorgung. Wenn wir nicht aufholen, verlieren wir im wahrsten Sinne des Wortes den Anschluss an den Rest der Welt.“

Cyberangriff bestätigt Wissens- und Infrastrukturlücken auf kommunaler Ebene

Mehrere hundert Menschen wurden nach einem Hackerangriff auf die Verwaltung der Stadt Schriesheim nun über ihre im Darknet veröffentlichten Daten informiert. Dazu sagt Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Angriff auf das IT-System der Stadt Schriesheim zeigt, wie unvorbereitet viele Kommunen auf Cyberangriffe sind und welchen wichtigen Stellenwert eine professionelle Cyberabwehr hat. Die Landesregierung muss hier viel mehr tun, um gerade kleine Kommunen zu unterstützen, sich gegen solche Angriffe zu wappnen.

Gerade in Zeiten hybrider Kriegsführung durch Russland ist das Schließen von Sicherheitslücken und die Steigerung der digitalen Resilienz gegen Cyberangriffe zentral. Den neuen Bedrohungen im Cyberspace muss durch eine ehrgeizige Cybersicherheitspolitik entgegengetreten werden.

Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben hier noch nicht gemacht. Statt die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen mit der Cyberwehr zu stärken, wird deren Förderung eingestellt. Die neue Cybersicherheitsagentur schafft derweil bei weitem noch keinen Ersatz für die wichtigen Aufgaben der Cyberwehr. Die Landesregierung hat die Cyberabwehr des Landes damit extrem geschwächt. Das ist besonders absurd, weil Minister Strobl zuvor keine Gelegenheit ausgelassen hat, um die Cyberwehr als Leuchtturm der Cybersicherheit darzustellen.

Es ist bezeichnend für die Kompetenz der Landesregierung bei der Cybersicherheit, wenn sie erst jetzt damit anfängt, Unterstützungs- und Beratungsangebote für Kommunen zur Cybersicherheit aufzulegen. Hier braucht es dringend eine Sicherheitsoffensive, damit die Kommunen im Land beim nächsten Cyberangriff nicht wieder im Regen stehen.“

 

 

Karrais: Vernünftige Energiepolitik erfordert Einzelfallentscheidungen CDU-Abgeordnete Weiss argumentiert „sachfern“ / Osterpaket noch nicht von Ampel beschlossen

Der FDP-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energie des Landtags, Daniel Karrais, reagiert auf eine Mitteilung der Bundestagsabgeordneten Maria-Lena Weiss (CDU). Diese beklage in der Mitteilung die angeblich geplante Streichung der Förderung für die kleine Wasserkraft im Rahmen des Osterpakets von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Frau Weiss sollte sich bei ihren Parteifreunden in Stuttgart informieren, wie die CDU-getragene Landesregierung mit der kleinen Wasserkraft verfährt. Die Förderung im Land wurde von zwei Millionen Euro in 2020 auf nur noch Zweihunderttausend in diesem Jahr gezehntelt,“ berichtet Karrais aus der Landespolitik.

Der Abgeordnete wundere sich über die „Sachferne“, mit der Weiss argumentiere. Man könne nicht pauschal von einem „Irrglauben“ sprechen, wenn es darum gehe, ob der energetische Nutzen einer Wasserkraftanlage den ökologischen Schaden aufwiege oder nicht, so der Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag. Karrais gibt ein aktuelles Beispiel aus Rottweil: „In der Au wird der Neckar über 850 Meter aufgestaut, um einen Generator mit gerade Mal 150 PS zu betreiben. Das steht in keinem Verhältnis. Da ist jedes Windrad eine ökologische Wohltat dagegen.“ Der Klimapolitiker betonte, dass erneuerbare Energien benötigt werden. Man müsse jedoch immer den Nutzen den ökologischen und ökonomischen Kosten gegenüberstellen, weshalb auch manches Windkraftprojekt nicht sinnvoll sei.

„Übrigens ist das Osterpaket noch in der Abstimmung zwischen den Ampelparteien und nicht beschlossen. Die FDP setzt sich für den Erhalt der Förderung der kleinen Wasserkraft ein,“ sagte Karrais. Denn die Kleine Wasserkraft könne einen guten Beitrag leisten, aber eben nicht überall, ist der FDP-Mann überzeugt. „Eine vernünftige Energiepolitik setzt nicht auf einzelne Technologien wie Windkraft, sondern erfordert Einzelfallentscheidungen vor Ort, was die beste Lösung für den Zielkonflikt zwischen Klima- und Naturschutz und Versorgungssicherheit ist,“ so Karrais abschließend.

Große Ausbaupotenziale bei Solarthermie und Umweltwärme

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 5. Mai 2022, Anträge der CDU sowie FDP/DVP zu Alternativen für eine zukunftsfähige, klimaschonende und bezahlbare Wärmeversorgung diskutiert, erklärte der Vorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP).

Im Jahr 2020 stammten rund 16 Prozent des Endenergieverbrauchs zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien, berichtete Karrais. Davon machte Biomasse, insbesondere Holz, mit 82 Prozent den größten Anteil aus. Weitere acht Prozent würden jeweils auf Solarthermie und Umweltwärme mithilfe von Wärmepumpen oder tiefer Geothermie entfallen. Gerade in diesen Bereichen gebe es daher aus Sicht der Regierung noch große Ausbaupotenziale. Diese nahezu unerschöpflichen Wärmequellen sollen folglich in Zukunft verstärkt und priorisiert zum Einsatz kommen. Zu beachten seien dabei, unter anderem beim Einsatz von Luft-Wasser-Wärmepumpen, die wetterbedingten Unterscheide in der Wärmeproduktion und die ggf. erforderlichen energetischen Sanierungen.

Rund zwei Drittel der im Jahr 2020 errichteten Neubauten seien mit erneuerbaren Energien beheizt worden, so der Ausschussvorsitzende. Weiter müssten gemäß Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) beim Heizungstausch mindestens 15 Prozent der Energie aus erneuerbarer Wärme stammen. Daher gehe die Landesregierung davon aus, dass der Anteil an erneuerbaren Energien künftig weiter steigen werde.

Zudem bestünde nach Einschätzung der Landesregierung aus technischer Sicht wenig Hemmnisse für die Umrüstung der Heizung auf erneuerbare Energieträger. Um Hauseigentümer bei der Umstellung einer Heizung auf erneuerbare Energien finanziell zu unterstützen, gebe es zusätzlich Sanierungsförderungen durch die L-Bank in Kombination mit Bundesmitteln. Ein Hemmnis sei aus Sicht der Regierung hingegen der derzeitige Fachkräftemangel an Handwerkern und Energieberatern sowie die vorhandene Planungsunsicherheit beim Ausbau einer Nahwärmeversorgung.

Auf Antrag der CDU wurde über das Potenzial von Biomasse gesprochen. Der erneuerbare Energieträger Holz leiste der Landesregierung zufolge einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung und zur möglichst unabhängigen Rohstoff- und Energieversorgung, so Karrais. Zudem sei Biomasse klimaneutral, wenn sie aus pflanzlichen Reststoffen oder aus nachhaltiger Landwirtschaft stamme und nicht mehr verbraucht werde, als nachwachse. Regional sei diese Biomasse jedoch nur begrenzt verfügbar und solle daher, Aussagen der Regierung zufolge, sorgsam eingesetzt und mit anderen erneuerbaren Energien kombiniert werden. So könne sie vorwiegend in Bereichen zum Einsatz kommen, in denen andere erneuerbare Energien nicht oder nur schwer verfügbar seien.

Ein weiterer Fokus der Debatte sei auf die Energieversorgung durch Gas gesetzt worden, erklärte Karrais. Mit rund 50 Prozent habe der Wärmemarkt den größten Anteil am Endenergieverbrauch. Rund 43 Prozent der beheizten Wohnungen würden dabei überwiegend mit Erdgas beheizt. Um im Jahr 2040 klimaneutral zu sein, müsse auch die Nutzung von Erdgas bis dahin beendet werden, habe die Regierung in der Sitzung berichtet.

Bei einer möglichen Umstellung auf erneuerbares Flüssiggas gebe es durch die recht hohe Treibhausbilanz vor allem im Vergleich zu anderen Energieformen nur ein mäßiges Treibhausgasminderungspotenzial gegenüber fossilen Brennstoffen wie Erdgas, erklärte das Ministerium nach Angaben von Karrais in der Ausschusssitzung. Derzeit werde jedoch geprüft, ob biogenes Flüssiggas in Zukunft eine Erfüllungsoption werden könne. Aufgrund erforderlicher Rahmenbedingungen, wie z.B. ausreichend Platz zur Lagerung des Flüssiggases und notwendige Anpassungen an den Heizanlagen, schätze das Ministerium das kurz- und mittelfristige Potenzial zur Unterstützung der Unabhängigkeit von russischen Erdgasimporten, bei einem Umstieg von Erdgas- auf Flüssiggas für sehr begrenzt ein. Auf die Neuinstallation von Gasheizungen solle zudem bereits heute wo immer möglich verzichtet werden.

Die Ausschussmitglieder waren sich nach Angaben des Vorsitzenden in der Sitzung einig, dass Sanierungen und gute gebäudeindividuelle Beratungsangebote wesentliche Bausteine bei der notwendigen Reduzierung des Energiebedarfs seien. Auf Grund steigender Energiepreise sei der Beratungsbedarf seit letztem Herbst massiv angestiegen, wie die Regierung gemäß Karrais berichtete.

Nutzen für Beschleunigung des Windkraftausbaus wird diskutiert

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft am Donnerstag, 5. Mai 2022, hat das Gremium über einen Gesetzentwurf der Fraktionen Grüne und CDU beraten, wie der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP) berichtete. „Es geht um eine erste Maßnahme aus der Task Force Windkraft der Landesregierung,“ sagte der Vorsitzende zu Beginn der Sitzung.

Bislang gab es bei der Errichtung, dem Betrieb oder bei Änderungen von Windkraftanlagen die Möglichkeit gegen Genehmigungen Widerspruch einzulegen – das so genannte Widerspruchsverfahren. Damit Planungen künftig beschleunigt und immissionsschutzrechtlich zu genehmigende Windkraftanlagen schneller ihren Betrieb aufnehmen können, solle die Widerspruchsmöglichkeit fallen. Bürgern stehe dann nur noch der direkte Klageweg vor dem Verwaltungsgericht offen, fasste Karrais zusammen.

Zweck der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern im „Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung“ sei es, die Ausbauziele für Windenergie im Land zu erreichen. Der Städtetag, vertreten durch Sebastian Ritter, begrüßte das Vorhaben stellvertretend für die Kommunalen Landesverbände, da es sinnvoll und praxisgerecht sei und das Verwaltungsverfahren entschlacke und beschleunige. Dem hingegen betonte Rechtsanwalt Dr. Winfried Porsch von der Kanzlei Dolde Mayen und Partner, dass eine Unterscheidung zwischen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemacht werden müsse. Ansonsten provoziere man zusätzliche Klagen vor den Verwaltungsgerichten und schließe Bürger von dem Verfahren aus.

Das Ministerium gehe in ihrer Bewertung des Gesetzentwurfes von Mehrkosten in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr für Verwaltungsgerichtskosten aus, wenn das Widerspruchsverfahren entfalle. Porsch verdeutlichte in seinen Ausführungen außerdem, dass der Hauptteil der langen Verfahrensdauern vor der Genehmigung stattfinde und das Widerspruchsverfahren nur einen geringen Einfluss auf die Gesamtlänge eines Planungsprozesses habe.

Die Seite der Investoren und Vorhabenträger, die durch den Windenergieverband vertreten war, wolle mehr Planungs- und Rechtssicherheit erhalten. Allerdings kritisierte der Referent des Verbandes Dr. Matthias Pavel, dass das Widerspruchsrecht auch für die Investoren entfalle. Dadurch nehme man den Ausbauenden die Möglichkeit gegen fragwürdige Verwaltungsentscheide vorzugehen. Insgesamt begrüßte Pavel das Vorhaben der Grünen und CDU jedoch.

Auch BUND, NABU und LNV seien mit dem Vorhaben einverstanden, weil das Widerspruchsverfahren im Bereich der Windkraftanlagen „nichts gebracht“ habe, wie Sylvia Pilarsky-Grosch vom BUND sagte. Durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens könne man Signale für eine Aufbruchsstimmung im Bereich Klimaschutz setzen.

Der Gesetzentwurf wurde trotz Gegenstimmen der FDP/DVP sowie AfD in der anschließenden nicht öffentlichen Sitzung mehrheitlich angenommen und wird am 11. Mai 2022 im Plenum besprochen. Mit einem einstimmig im Gremium beschlossen Änderungsantrag der Grünen und CDU solle zudem eine Übergangsregel für bereits laufende Verfahren geschaffen werden.