Umweltausschuss bespricht Klimaschutzmaßnahmen: Novelle des Klimaschutzgesetzes wird intensiv diskutiert

Stuttgart. Was wird der Energieträger der Zukunft sein und wie kann die Energiewende gestaltet werden? Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. September 2021, die Novelle des Klimaschutzgesetzes beraten und sich auf Anträge der FDP/DVP sowie der SPD mit der Energieerzeugung durch Photovoltaik und Wind befasst. „Man merkt, dass Klimaschutzpolitik an Fahrt gewinnt und verschiedene Ideen im Raum stehen, die diskutiert werden müssen“, erklärte der Vorsitzende des Gremiums, Daniel Karrais (FDP/DVP).

Ausgangspunkt war die Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Klimaschutzgesetzes, der von den Fraktionen Grüne und CDU eingebracht wurde. Der Entwurf sehe vor, aus dem bisherigen Rahmengesetz für Politik und Verwaltung ein Regelwerk zu machen, das vermehrt die Umsetzung der formulierten Ansprüche in Angriff nehme. Ziel sei dabei eine Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 – und somit noch fünf Jahre früher als die Zielsetzung des Bundes. Insbesondere die Landesverwaltung solle ihre Vorbildfunktion beim Klimaschutz noch stärker wahrnehmen als bisher und sich bereits bis 2030 klimaneutral organisieren.

Wie Karrais berichtete, sei vor allem das Ziel der Klimaneutralität der Landesverwaltung bis 2030 als sehr ambitioniert bezeichnet worden. Insbesondere die Oppositionsfraktionen hätten die mangelnde Nutzung von Solarenergie auf den landeseigenen Gebäuden kritisiert und auf ein entschlosseneres Vorgehen der Regierung bei eigenen Gebäuden gedrängt, so der Vorsitzende.

So sei ein Schwerpunkt der Beratungen die Eignung und Notwendigkeit der Photovoltaik-Pflicht auf Gebäuden sowie deren Kosten bei Neubauten gewesen. Das Umweltministerium habe beispielhaft vorgerechnet, dass die Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von sieben Kilowatt peak (kWp) beim Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses zu einer Steigerung der durchschnittlichen Baukosten von zwei bis drei Prozent führen würde. Nach Angabe des Vorsitzenden erwarte das Umweltministerium, dass durch die Photovoltaikpflicht rund 11.200 Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden und rund 2.880 Anlagen auf Nichtwohngebäuden pro Jahr installiert würden. Das Ministerium habe versichert, dass Ausnahmen von dieser Pflicht jedoch gegeben sein sollen, wenn zum Beispiel die Anlage an dieser Stelle nicht wirtschaftlich wäre. Sanktionen bei Verstößen gegen die Photovoltaik-Pflicht seien laut Ministerin Thekla Walker nicht geplant.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Photovoltaik-Pflicht auf Parkplätzen. So würden bereits überbaute Flächen ein großes Potenzial darstellen, um den Ausbau der Solarenergie weiter voranzubringen. Würde man die gesamte Parkplatzfläche mit mehr als 40 Stellplätzen pro Parkplatz vollständig nutzen, ergebe sich ein Photovoltaik-Potenzial von zehn Gigawatt, berichtet der Ausschussvorsitzende. Kritik gab es von Seiten der FDP/DVP für die Anzahl der Stellplätze auf Parkplätzen, ab denen die Pflicht für Photovoltaikanlagen greifen soll. Waren in der Novelle des Klimaschutzgesetzes im Oktober 2020 noch 75 Stellplätze als Grenzwert vorgesehen, soll die Pflicht nun bereits ab 35 Stellplätzen greifen. Die Opposition appellierte an das Ministerium, die Belastungen für die Bauherren gerade bei kleineren Parkplätzen auch weiterhin mit dem Ziel des Ausbaus von Photovoltaikanlagen abzuwägen. Der Ausschuss habe mehrheitlich die Pflicht für Parkplätze so abgeändert, dass eine Solaranlage auch auf einem naheliegenden Gebäude realisiert werden könne.

Nicht nur Gebäude und Parkplätze sollen eine Rolle bei der Energiewende spielen. Auch Freiflächen sollen genutzt werden, um Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen – unter anderem werde das Potenzial aktueller Ertragsweinberge geprüft. Dort könnten vorhandene Spalieranlage zur Installation der Photovoltaikmodule genutzt werden. Generell sollten laut Gesetzentwurf mindestens zwei Prozent der Freiflächen in Baden-Württemberg für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik eingeplant werden. Potenzialuntersuchungen auf Basis des Windatlas Baden-Württemberg 2019 zufolge sei es möglich, dieses Flächenziel in jeder der zwölf Regionen zu erreichen oder gar zu übertreffen. Vonseiten Teilen der Opposition sei befürchtet worden, der Anspruch könne nicht gesetzeskonform sein. Auch in der mündlichen Anhörung hatte sich einer der Sachverständigen in dieser Art geäußert, so der Vorsitzende. Karrais zufolge teile das Ministerium diese Befürchtung nicht, da man den Regionen nicht vorschreibe, ob Photovoltaik oder Windkraft umgesetzt werde oder welche Flächen konkret dies betreffe.

Nach intensiven Diskussionen schlug der Ausschuss dem Plenum mehrheitlich vor, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Klimaschutzgesetzes zuzustimmen. Mehrere von der FDP/DVP- sowie der SPD-Fraktion eingebrachte Änderungsanträge – zum Beispiel zu einer Anpassung des Klimaneutralitätsziels an das Ziel des Bundes (FDP/DVP), eine Mindestzahl von Windkraftanlagen (SPD), eine bessere Vorbildfunktion durch mindestens 15 MWp PV-Anlagen auf Landesgebäuden (SPD) oder eine generelle Herausnahme der Photovoltaikpflicht (FDP/DVP) sowie die Einbeziehung von CCUS-Technologien (Carbon Capture Usage and Storage) (FDP/DVP) – lehnte das Gremium mehrheitlich ab. Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zum Beispiel zu einer Vereinfachung der Nachweispflicht stimmte das Gremium mehrheitlich zu. Endgültig über den Gesetzentwurf beraten und abstimmen wird der Landtag voraussichtlich in der Plenarsitzung am 6. Oktober.