Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich in seiner Sitzung am Freitag, 28. Januar 2022, mit einem Antrag der FDP/DVP zum Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg befasst und sich mit der Ausbreitung des Bibers im Land, einem Antrag der SPD, beschäftigt. Das hat der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP) mitgeteilt.

 Beide Tierarten haben sich in den vergangenen 20 Jahren stark im Land verbreitet. Der Brutbestand des Kormorans hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht, der Sommerbestand an Kormoranen in Baden-Württemberg wird auf rund 7.000 Vögel geschätzt. Insbesondere am Bodensee werden fischereiwirtschaftliche Schäden durch den Kormoran beklagt. Über die Notwendigkeit eines länderübergreifenden Kormoranmanagements herrschte Einigkeit im Ausschuss, berichtete Karrais. „Durch die Vergrämungsmaßnahmen in Nachbarländern sammeln sich die Tiere bei uns am Bodensee und sorgen für Probleme in Fischerei und Landwirtschaft“, gab der Vorsitzende die Auffassung der Opposition wieder, die sich bei Umweltministerin Thekla Walker nach der künftigen Strategie erkundigt habe.

 Die genauen Auswirkungen des Kormoranbestandes am Bodensee auf die Fischbestände, neben weiteren Einflussgrößen wie der Quagga-Muschel, und mögliche Maßnahmen werden aktuell im Rahmen einer Vorstudie des Landwirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums ermittelt. Man rechne im Laufe des Jahres mit den Ergebnissen, aus denen sich dann der weitere Umgang mit dem Thema ergeben werde, fasste Karrais die Angaben von Ministeriumsseite zusammen.

 Bezüglich der Entwicklung der Biberpopulation in Baden-Württemberg, die derzeit etwa 7.000 Tiere umfasst, schätzte der Ausschuss das gegenwärtige Management als erfolgreich ein, berichtete Karrais. Insbesondere die Verbreiterung von Gewässerrandstreifen auf zehn Metern habe nach Angaben des Umweltministeriums zu einer Reduzierung der Konflikte mit der Landwirtschaft beigetragen, so der Ausschussvorsitzende.

 Vonseiten der SPD sei gefordert worden, einen Entschädigungsfond für vom Biber verursachte Schäden einzurichten. Dieser würde bei der Akzeptanz des Tieres gerade in der Landwirtschaft für einen erheblichen Sprung nach vorne sorgen. Regierungsfraktionen und Ministerium lehnten eine generelle Entschädigungspflicht Karrais zufolge aber ab. Besser sei es, punktgenau zu entschädigen. Auf Nachfrage der Opposition hin habe Ministerin Walker zudem berichtet, dass das für 2019 geplante Modellprojekt zum weiteren Bibermanagement an der Donau inzwischen gestartet sei.

 „Besonders der Biber führt immer wieder zu Problemen vor Ort, wenn das Tier Dämme baut und für Überflutungen sorgt. Darum ist es wichtig, dass das Umweltministerium die Entwicklung der Population auf dem Schirm hat,“ sagte Karrais zusammenfassend.

 Weiterer Beratungsstoff war der Klimaschutz in Mooren, ein SPD-Antrag, in dem es um die Bindung klimaschädlicher Gase in Landwirtschaft, Wald und Mooren und durch Technik ging. Da derzeit noch keine belastbaren Zahlen vorliegen, werde das Ministerium weitergehende Informationen zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.

 

FDP/DVP-Fraktion legt Gesetz für verpflichtende Open Data – Strategie vor

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, erläutert in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der FDP/DVP zur Verankerung verpflichtender Open Data – Regelungen im E-Government-Gesetz.

Verwaltungsdaten sollen demnach datenschutzkonform, frei und digital zur Verfügung gestellt werden. Dieser erste Gesetzentwurf seiner Fraktion in der Legislaturperiode sei bewusst gewählt, um die Wichtigkeit der Digitalisierung als Zukunftsfrage zu unterstreichen.

„Bei unserem Gesetzentwurf zu Open Data geht es nicht nur um Digitalisierung, Informationsfreiheit, mehr Transparenz und Chancen für die Wirtschaft. Es geht um eine Wende hin zu einer offeneren Verwaltung mit einem modernen Verständnis gegenüber einem mündigen Bürger. Nachdem sich die sogenannte ‘Politik des Gehörtwerdens’ zu einer ‘Politik des Überhörtwerdens’ gewandelt hat, ist es kein Wunder, dass diese Koalition unseren Vorschlag für einen einfacheren Zugang zu Informationen ablehnt.

In der ersten Lesung, sowie bei der Beratung im Innenausschuss wurde deutlich, dass die Regierungsfraktionen keine Argumente für eine Ablehnung dieses guten Gesetzentwurfs haben. Open Data ist ein zukunftsweisendes Thema, das von der rückwärtsgewandten Grün-Schwarzen Koalition vollständig vergessen wurde. Die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Open Data wurde auch im Rahmen der Anhörung von den betroffenen Verbände untermauert, deren Verbesserungsvorschläge zum Datenschutz, zur Barrierefreiheit und zur Verwendung von Daten des Rechnungshofes wir nun berücksichtigt haben. Auf Bundesebene geht die Ampel-Koalition der Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf Open Data sogar noch einen Schritt weiter. Es wird also höchste Zeit, dass Baden-Württemberg hier nachzieht. Die Landesregierung zögert wohl, weil sie Angst hat, dass bei einer Open Data-Pflicht offensichtlich wird, wie schlecht es um die Digitalisierung der Verwaltung steht.

Die Bereitstellung offener Daten hat eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Die baden-württembergische Verwaltung ist jedoch noch immer nicht dazu verpflichtet, die von ihr vorgehaltenen, anonymisierten Datensätze der Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung verspielt damit enormes Wertschöpfungspotenzial. Das wollen wir mit diesem Gesetz schleunigst ändern. Besonders die Datenbestände der öffentlichen Hand, wie Geo- und Wetterdaten, aber auch Verkehr- und Infrastrukturdaten, sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit für Anwendungen, von der Parkplatz-App bis zu einem effektiven Frühwarnsystem im Katastrophenfall, einen großen Mehrwert für Innovation und Fortschritt bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data schließlich die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Es gibt also keinen Grund den Schritt zu mehr Open Data nicht zu wagen!”

 

Land soll Lizenzvertrag der luca App kündigen

Zum heutigen Austausch zur Weiternutzung der luca App unter Beteiligung von Kritikern, Betreibern und Vertretern verschiedener Gesundheitsämter, sagte der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais,:

„Die ursprüngliche Intention, die Zettelwirtschaft in der Gastronomie komfortabler zu gestalten, ist inzwischen hinfällig, weil sich die Nachverfolgung mittlerweile ganz anders gestaltet. Der Mehrwert der luca-App ist damit nicht mehr gegeben. Der Einsatz von Tracing-Apps und Check-In-Funktionen bietet prinzipiell einen wertvollen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens. Aber die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme muss jetzt überprüft werden, vor allem, wenn sie mit hohen Lizenzgebühren wie bei der luca-App verbunden sind. Hinzu kommt, dass Daten aus der luca-App mittlerweile nur noch in gesonderten Fällen von Gesundheitsämtern genutzt werden, Daten offenbar aber mittlerweile zu anderen Zwecken als zur Pandemiebekämpfung genutzt werden oder dies zumindest versucht wird. Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen.“

Jochen Haußmann, als gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt:

„Die heutige Veranstaltung des Sozialministeriums hat sehr deutlich gemacht, dass die Gesundheitsämter die luca-App kaum noch sinnvoll nutzen können. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), für deren Fortentwicklung die MPK wie auch heutige Experten plädieren. Beim aktuellen Infektionsgeschehen ist eine digitale Kontaktpersonennachverfolgung durch die luca-App nicht mehr angebracht. Selbst aus dem Sozialministerium heraus hält man die Kontaktpersonennachverfolgung in der Gastronomie für nicht mehr zwingend erforderlich. Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern.“

Landesregierung verschläft beim Thema Wasserstoff die Zukunft

Zur Forderung des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages BWIHK, dass die Landesregierung endlich mehr Tempo und Planungssicherheit beim Thema Wasserstoff sicherstellen müsse, sagte der energiepolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

„Statt in durchwachten Nächten über immer neuen Einschränkungen der Bürgerbeteiligung beim Windkraftausbau zu brüten und die Zukunft unserer Energieversorgung zu verschlafen, täte die Landesregierung gut daran, endlich die richtigen politischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um mit Wasserstoff effektiven Klimaschutz, zukunftsfähige Arbeitsplätze und nachhaltigen Wohlstand zu sichern. Mit ihrer Hilflosigkeit und ihrem ständigen Verweisen auf Berlin und Brüssel gefährdet die Landesregierung, wie die Aussagen des BWIHK eindrücklich bestätigen, die gelingende Energiewende und die Zukunftsfähigkeit unseres Industrie- und Wirtschaftsstandorts. Der Weckruf der Industrie muss nun endlich gehört werden. Wagen wir endlich mehr Fortschritt – auch bei Wasserstoff.“

Der Sprecher für Klimaschutz, Daniel Karrais, ergänzte:

„Seit Jahren drängen wir im Parlament auf einen zügigen, unbürokratischen und technologieoffenen Wasserstoffhochlauf in Baden-Württemberg. Erst vor wenigen Tagen haben wir mit unserer Großen Anfrage an die Landesregierung einmalmehr den Auftakt gegeben, den technologieoffenen Wasserstoffhochlauf in Baden-Württemberg ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit zu rücken und die auch von der BWIHK ins Auge gefasste Untätigkeit der Landesregierung zu durchleuchten. Den Forderungen der Industrie, beim Thema Wasserstoff endlich mehr Tempo und Planungssicherheit zu gewährleisten, stimmen wir daher ausdrücklich zu.“

Funktionierender Klimaschutz ist die Anerkenntnis von Realitäten

Zur Meldung, dass Umweltministerin Walker die durch den Kohleausstieg entstehende Versorgungslücke mit Gas bis zum Übergang auf Wasserstofftechnologie schließen möchte, meint der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Ich bin froh, dass Umweltministerin Walker erkannt hat, dass Gaskraftwerke, die auf Wasserstoff umgestellt werden können, eine nachhaltige Investition in eine klimafreundliche Zukunft sind. Das sehen viele andere grüne Politiker in Land, Bund und Europa deutlich anders.

Funktionierender Klimaschutz ist eben kein ‚Wünsch-Dir-was‘, sondern die Anerkenntnis von Realitäten. Gaskraftwerke werden noch lange eine Rolle spielen. Dies unterstreicht vor allem den dringenden Bedarf an Wasserstoff für unsere Wirtschaft. Hier lässt das Umweltministerium noch nicht allzu viele Aktivitäten sehen. Die Industrie braucht aber dringend Planungssicherheit.“

Das Land lässt die Kommunen seit Jahren im Regen stehen

Zur Aufforderung des Städtetagspräsidenten Kurz an Bund und Land, die Kommunen für ihre ambitionierten Klimaschutzziele finanziell und juristisch zu unterstützen, meint der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Kommunen haben recht, wenn sie fordern, in Sachen Klimaschutz nicht mehr um jeden Euro kämpfen zu müssen. Die Landesregierung lässt sie seit Jahren im Regen stehen und delegiert ihnen immer mehr Aufgaben, ohne zu bezahlen. Wer aber die Rechnung ohne die Kommunen macht, wird die Klimaziele verfehlen und betreibt teure Symbolpolitik.

Die Kommunen sind unerlässliche Akteure in Sachen Klimaschutz, denn sie sind Planerinnen, Multiplikatorinnen und Vorbilder zugleich. Schließlich müssen klimawirksame Maßnahmen lokal umgesetzt werden. Vor Ort werden Wohngebiete erschlossen, Häuser gebaut, beheizt und Autos gefahren. Auch Maßnahmen zur Klimaanpassung wie der Hochwasserschutz werden aufgrund der zunehmend zu erwartenden Extremwetterereignisse immer wichtiger und müssen auf kommunaler Ebene getroffen und umgesetzt werden. Ich sehe das Land deshalb in der Pflicht, die Kommunen bei dieser Verantwortung endlich besser zu unterstützen.“

 

Nutzen zweifelhaft, Kosten hoch, Fremdnutzung möglich – Vertrag darf auf keinen Fall verlängert werden

Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg fordert die Landesregierung in einem am 12.01.2022 eingereichten Antrag auf, den Vertrag zur Nutzung der luca-App fristgerecht zu kündigen bzw. nicht zu verlängern und die Corona-Verordnung dahingehend zu ändern, dass die Kontaktdatenerfassung vollständig auf die Corona-Warn-App umgestellt wird. Die Fraktion hinterfragt außerdem, ob auch in Baden-Württemberg Datenabfragen durch Behörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgt sind.

Dazu Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Mehrwert der luca-App ist nicht mehr gegeben. Der Einsatz von Tracing-Apps und Check-In-Funktionen bietet prinzipiell einen wertvollen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens. Aber die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme muss immer wieder aufs Neue überprüft werden, vor allem, wenn sie mit hohen Lizenzgebühren wie bei der luca-App verbunden sind. Hinzu kommt, dass Daten aus der luca-App mittlerweile nur noch in gesonderten Fällen von Gesundheitsämtern genutzt werden, ein Check-In mittels App aber weiterhin verpflichtend ist, während Daten offenbar zu anderen Zwecken als zur Pandemiebekämpfung genutzt werden oder dies zumindest versucht wird.

Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), bei der solch ein Vorfall nicht möglich gewesen wäre. Betroffene werden individuell und anonym von der CWA gewarnt. Die Kosten für die Verlängerung der luca-Lizenz können daher sinnvoller in andere Maßnahmen investiert werden.

Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Vertrag für die luca-App zu kündigen bzw. nicht zu verlängern.“

 

Die Klimaschutzpolitik der Landesregierung ist seit Jahren viel zu isoliert und einseitig

Zur Meldung, dass Umweltministerin Walker die Klimapläne von Bundesklimaschutzminister Habeck als ‚Rückenwind‘ betrachtet, meint der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Erkenntnis der Umweltministerin ist richtig. Sie benötigt dringend Rückenwind, wenn sie die Klimaziele nicht weit verfehlen will. Vor allem, weil das Land selbst gar nicht die Regelungskompetenz hat, um die eigenen Ziele zu erreichen. Die bisherige Klimaschutzpolitik der Landesregierung ist seit Jahren viel zu isoliert und einseitig.

Die Ampel-Regierung hat erkannt, dass es für wirksamen Klimaschutz mehr braucht als nur Ankündigungen. Es geht darum, den trägen Staatsapparat an das notwendige Tempo anzupassen. Dabei muss aber immer im Vordergrund stehen, dass eine Anlage so viel grünen Strom pro Euro wie möglich erzeugt.

Nach neun Monaten an der Regierung hat diese Koalition noch kein einziges der vollmundig angekündigten 1.000 Windräder, die es bis 2026 geben soll, gebaut. Kein Wunder, denn in den letzten vier Jahren wurden gerade einmal rund 80 Windräder errichtet. Das liegt nicht nur an der mehrjährigen Planungszeit, auf die sich die Landesregierung so gerne beruft, sondern vor allem an den seltenen Zuschlägen für neue Anlagen bei den EEG-Vergütungsausschreiben. Die Windverhältnisse in Baden-Württemberg sind im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland eben schlechter. Da werden auch artenschutzrechtliche Ausnahmen, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, nicht helfen.

Zudem müssen auch die Gebäudewärme und die Dekarbonisierung von Industrieprozessen in den Vordergrund gerückt werden. Das kann zum Beispiel über den Einsatz von Wasserstoff geschehen. Von Landesseite aus passiert hier aber viel zu wenig, als dass unsere Industrie mit einer zuverlässigen Lieferung von grünem Wasserstoff rechnen könnte.

Es hilft nichts, immer nur neue Maßnahmen und Ziele in der Theorie festzuschreiben. Es geht darum, mit einem eingesetzten Euro so viel Klimaschutz wie möglich zu erreichen.“

 

 

Nutzen zweifelhaft – Vertrag darf auf keinen Fall verlängert werden

 Mit der „Luca-App“ zur Personenregistrierung im Rahmen der Kontaktnachverfolgung im Corona-Zusammenhang gab es am Wochenende einen Zwischenfall. Ermittlungsbehörden hatten unrechtmäßig auf mit der App erhobene Daten zurückgegriffen. Auch dies bestätigt die Kritik, die der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, seit einiger Zeit an der staatlichen Unterstützung für diese Software eines privaten Anbieters übt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse bezieht Karrais nun Stellung:

„„Der Vertrag für die Lizenz der luca App darf auf keinen Fall verlängert werden. Wenn der Staat seine Datenschutz-Versprechen für luca-Nutzer nicht einhalten kann, ist das ein Alarmsignal. Schon heute ist der Nutzen der App zweifelhaft. Gesundheitsämter greifen nur noch in bestimmten Fällen auf die Kontaktverfolgung mittels luca zurück. Vielerorts wird auch gar nicht mehr nach einem luca-Check-In gefragt.

Die Landesregierung muss nun sicherstellen, dass Datenschutz-Missbrauchsfälle wie in Rheinland-Pfalz nicht möglich sind. Wir haben deshalb in einem Antrag die Landesregierung zu einem Bericht aufgefordert, ob und wie viele zweckwidrige Anfragen es in Baden-Württemberg gab. Unsere Fraktion hat schon lange entsprechende Sicherheitslücken bei der Nutzung von luca angemahnt und Sicherheitsbedenken geäußert.

Es bestätigt sich in dem aktuellen Vorfall die allgemeine Skepsis der FDP gegenüber Datensammlungen. Wo Daten sind, kommen Sicherheitsbehörden, die diese Daten für eigene Zwecke nutzen wollen. Der Bürger wird darüber im Dunkeln gelassen.

Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), bei der solch ein Vorfall nicht möglich gewesen wäre. Betroffene werden individuell und anonym von der CWA gewarnt. Die Kosten für die Verlängerung der luca-Lizenz können daher sinnvoller in andere Maßnahmen investiert werden.“

Die Impfpflicht wird derzeit von vielen als der heilige Gral der Pandemiebekämpfung angepriesen und auch eingefordert. Zugegeben, hätten wir eine Impfpflicht im Sommer eingeführt, sähen die Inzidenzen und die Bettenbelegungen in den Krankenhäusern deutlich besser aus. Gleich eines vorweg: Ich bin fest davon überzeugt, dass die einzige Chance, um aus der Pandemie herauszukommen, ist, dass sich möglichst viele Menschen im Land impfen lassen. Außer dem Bruchteil an Menschen, die sich tatsächlich z.B. wegen Unverträglichkeiten oder Vorerkrankungen nicht impfen lassen können, kann ich keinen wissenschaftlich fundierten Grund gegen eine Impfung erkennen.

Darum fordere ich auch jeden zum Gang zum Impfarzt auf.

Aber hilft uns eine Impfpflicht in der jetzigen Situation wirklich?

Ich habe mir auch wegen einer Anfrage einer Bürgerin dazu einige Überlegungen aufgeschrieben, die ich hier gerne teile.

Ich schließe eine allgemeine Impfpflicht gar nicht aus, es kann der Moment kommen, in der sie unabdingbar ist. Ich halte eine allgemeine Impfpflicht grundsätzlich auch mit liberalen Werten für vereinbar, schließlich heißt liberal nicht alles egal, sondern beruht auf einem Freiheitsverständnis, bei dem die individuelle Freiheit dort endet, wo die Freiheit von anderen betroffen ist. Darum ist das Impfen aus meiner Sicht schon eine moralische Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft. Der Staat und die Gesellschaft helfen, teils auch ehrenamtlich, jedem aus der Klemme. Auch dann, wenn man selbst verschuldet in einer Notlage ist, kennt unser Land Mechanismen, die einen Auffangen und sich solidarisch zeigen.

Darum ist es an der Zeit, unserem Land etwas zurückzugeben, den Arm hinzuhalten und sich impfen zu lassen.

Die Argumente gegen eine Impfung von „Notzulassung“ (war in den USA so, nicht in der EU) über „DNA-Veränderungen der Geimpften“ (völliger Humbug), das „Warten auf den Totimpfstoff“ (gibt es jetzt, aber noch nicht in der Masse und hat in China nur halblebig funktioniert), die „mangelnde Erprobung“ (7 Mrd. Impfungen weltweit sind mehr als genug Probe) und „unbekannte Langzeitwirkungen“ (sind eigentlich ausgeschlossen, da sich der Impfstoff sehr schnell abbaut und die entstandenen Antikörper nach einigen Monaten verschwinden) sind keine Gründe mehr, die ich nachvollziehen kann.

Warum jetzt also keine Impfpflicht?

Ich halte eine Impfpflicht rechtlich für möglich. Es muss aber immer abgewogen werden, ob eine Entscheidung für oder gegen ein Gesetz zu einer Verbesserung führt und was die dabei zu erwartenden Verschlechterungen oder gesellschaftlichen bzw. finanziellen Kosten sind.

In diesem Abwägungsprozess stelle ich zum – jetzigen Zeitpunkt – folgende Thesen fest:

  1. Wenn ab morgen eine Impfpflicht gelten würde, würde das nichts beschleunigen. Die Impfstellen und Arztpraxen bestellen wegen der hohen Nachfrage mehr Impfstoff als sie bekommen. Teilweise sind die Impfstellen überlaufen, Leute werden weggeschickt, nachdem sie stundenlang in der Schlange stehen. An dieser Situation kann eine Impfpflicht nichts ändern, sie verschärft sie eher noch.
  2. Eine Impfpflicht hat auf das aktuelle Infektionsgeschehen keinerlei Einfluss, da die Impfung erst ab der zweiten Dosis vollständig wirkt, wobei zwischen der ersten und der zweiten Dosis vier bis sechs Wochen liegen und dann noch zwei weitere Wochen gewartet werden muss, bis der Impfschutz vollständig ist. Wenn man dann noch annimmt, dass im Höchststand 1,6 Mio. Menschen an einem Tag geimpft wurden (15.12.2021, Quelle Impfdashboard.de) und heute nur 227.000 Impfdosen verabreicht wurden (3.1.2021, Quelle Impfdashboard.de), ergibt sich ein sehr schön gerechnetes durchschnittliches Impftempo von ca. 1 Mio. pro Tag. Etwa 19 Mio. haben Menschen noch keine Impfung. Es müssen also noch ca. 36 Mio. Impfungen (zwei Dosen) verabreicht werden. Das dauerte beim derzeitigen Tempo ca. 65 Tage, wenn man von einem Impfabstand von nur vier Wochen ausgeht. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass das logistisch und auch aufgrund der Skeptiker definitiv länger dauert. Außerdem ist nicht berücksichtigt, dass auch die bereits Geimpften ihren Booster brauchen (ca. 24 Mio. Personen). Dadurch erhöht sich die Zahl der zu verabreichenden Impfungen auf mindestens 60 Mio. Damit sind wir schon bei rund drei Monaten bis alle notwendigen Impfungen verabreicht sind. Das heißt, eine theoretische vollständige Immunisierung ist frühestens Ende März erreicht.
  3. Fakt ist, dass eine Impfpflicht rechtlich möglich ist, aber in der Praxis nicht so leicht umzusetzen ist. Im Gegensatz zu Österreich gibt es in Deutschland kein Impfregister. Der Staat weiß nicht, wer geimpft ist und wer nicht. Das lässt sich bei der Masse der Leute auch nicht schnell herausfinden. Man kann Ungeimpfte, die der Pflicht nicht nachkommen, also zunächst gar nicht entdecken. Die einzige Option wären stichprobenartige Kontrollen durch die Kommunen (andere Stellen haben die Einwohnermeldedaten nicht). Jetzt kann aber weder eine Stadt wie Rottweil mit 26.000 Einwohnern noch eine Gemeinde wie Epfendorf mit 3.400 Einwohnern mit dem vorhandenen Personal mehr als 5 % der Bevölkerung prüfen (selbst das wäre sportlich). Prüfen heißt nämlich: Brief schreiben, auf Antwort warten, bei ausbleibender Antwort hinfahren, klingeln, macht keiner auf, wegfahren, hinfahren, hoffentlich kontrollieren. Man wird also den Großteil der Ungeimpften nicht finden können.
  4. Umgang mit Impfverweigerern: Wenn sich jemand weigert und trotz Zahlung eines Bußgeldes nicht impfen lässt, was dann? Beugehaft ist aufgrund der Masse der potentiellen Impfverweigerer und der ohnehin schon überfüllten Gefängnisse nicht möglich. Die einen werden also das Bußgeld zahlen, sind dann aber trotzdem nicht geimpft. Die anderen können es nicht zahlen, inhaftiert werden können sie irgendwann auch nicht mehr. Eine gewaltsame Verabreichung der Impfung (sog. Ersatzvornahme) dürfte dann doch die Grenzen des Grundgesetzes sprengen. Die Bilder will sich auch niemand vorstellen, wie Uniformierte einen zappelnden Impfgegner einem Arzt vorführen.
  5. Die Folge ist, dass der Staat aus praktikablen Gründen tolerieren muss, dass etwa 10 bis 15% der Bevölkerung nicht geimpft sind – trotz Impfpflicht.
  6. Ich glaube, dass man beim derzeitigen Andrang eine Impfquote von 85% auch so erreicht. Wenn nicht, kann man immer noch eine Impfpflicht machen. Das wird sich in den nächsten Monaten zeigen.
  7. Wenn eine Impfpflicht käme, wäre das die Ultima Ratio und würde vor allem jene, die sich gegen das System insgesamt wenden, darin bestärken, sich zu radikalisieren. Diese Gefahr darf man nicht unterschätzen. Darum wäre eine vorzeitige Einführung einer Impfpflicht eine brandgefährliche Zündelei an unseren Strukturen, die es so lange wie möglich zu vermeiden gilt.

Fazit:

Eine Impfpflicht überstürzt einzuführen ist nur eine scheinbar gute Idee.

Die Umsetzung ist schwierig, der Nutzen ist zum jetzigen Zeitpunkt nahe Null. Diese Erkenntnis ist für mich aber nicht in Stein gemeißelt. Eine Impfpflicht sollte als allerletzte Option auf dem Tisch bleiben. Denn es geht nicht, dass Ungeimpfte den Rest der Bevölkerung in Sippenhaft nehmen, weil sie nicht auf die Wissenschaft hören wollen oder das Vertrauen in den Staat und seine demokratisch legitimierten Vertreter verloren haben. Es gibt viele Dinge, die zum Wohle der Allgemeinheit verboten oder verpflichtend sind. Ich würde es jedoch zutiefst bedauern, wenn es sich bewahrheiten würde, dass eine zu große Zahl an Menschen sich weder solidarisch zeigt noch einsichtig ist.

Eine Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt schafft jedoch eine Menge Ärger, der Erfolg ist zweifelhaft. Würde man jetzt eine Impfpflicht einführen, wäre diese zum Scheitern verurteilt. Der Staat kann das einfach nicht leisten, weil er immer noch in einer Digitalwüste lebt und auch sonst sich selbst im Weg steht. Eine Impfpflicht mit den zu erwartenden enormen gesellschaftlichen Spannungen einzuführen und dann zu scheitern, wäre die vollständige Blamage des Staates vor den Herausforderungen der Pandemie. Der Vertrauensverlust wäre nicht auszudenken.

In einem oder zwei Monaten kann meine Lagebewertung anders aussehen, aber momentan überwiegt für mich die Gegenseite gegen eine allgemeine Impfpflicht.

Außerdem zeigen die 2G-Regeln und die 3G-Regel am Arbeitsplatz deutliche Wirkung, da die Inzidenzen vorerst fallen. Wie es jetzt weiter geht, muss in den nächsten Tagen entschieden werden. Die Omikron-Variante ist hierbei natürlich bedenklich. Es ist ein erneuter Anstieg zu erwarten. Fraglich bleibt, wie sich die Variante bei Geimpften verhält. Immerhin gibt es hier Hinweise, dass schwere Verläufe immer noch unwahrscheinlicher sind als bei Ungeimpften. Das Thema bleibt weiter spannend.