„Es ist genau das eingetreten, wovor wir immer gewarnt haben: Die Cybersicherheitsagentur hat einen schönen Namen, findet aber kein Fachpersonal. Das Innenministerium scheint überrascht zu sein, dass fähiges IT-Personal nicht vom Himmel fällt. Derzeit sind nur 41 von 83 Stellen besetzt und gerade bei der Gewinnung von IT-Fachkräften im höheren Dienst (höher als E13) sieht es düster aus. Die von uns eingebrachte IT-Fachkräftezulage muss dringend auch auf den höheren Dienst ausgeweitet werden.

Das Cybersicherheitsgesetz sieht eine Meldepflicht für staatliche Stellen an die Cybersicherheitsagentur ab Januar 2022 vor. Es ist höchstunwahrscheinlich, dass die CSBW bis dahin voll arbeitsfähig ist. Die CSBW fliegt also nicht und macht LKA, LfV und Polizei unnötige Konkurrenz am ohnehin leergefegten Personalmarkt. Wenn Minister Strobl jetzt schon wieder eine Cybersicherheitsstrategie ankündigt, anstatt die angefangenen Projekte umzusetzen, wird deutlich, dass es nur um ein Show-Projekt ging, das mit der Sicherheit des Landes spielt. Das gesamte Vorgehen bei der Cybersicherheit des Minister Strobl ist mehr Schein als Sein. Er schafft eine Agentur, durch die in erster Linie ungeklärte Doppelstrukturen entstehen, weil es gut klingt und die kommt dann nur schleppend in die Gänge.“

Windenergie ist im Bundesvergleich bei uns in Baden-Württemberg nicht wirtschaftlich

Zur heute vom Kabinett beschlossenen Task Force, die den Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg beschleunigen soll, erklärt der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Ich bin froh, dass die Landesregierung erkannt hat, dass beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg auch andere Energieformen wie Bioenergie, die Wasserkraft oder die tiefe Geothermie in den Blick genommen werden müssen. Auch eine regulatorische Entschlackung der Genehmigungsverfahren ist richtig und notwendig. Dies darf aber nicht zu einer einseitigen Bevorzugung der Windkraft führen. Windenergie ist im Bundesvergleich bei uns in Baden-Württemberg selten volkswirtschaftlich sinnvoll. Auch aus diesem Grund ist der Bau von Windrädern hierzulande in den letzten Jahren eingebrochen.

Der Aufbau eines Windkraft-Senats wird außer einem neuerlichen Symbol nichts bringen. Das Gericht ist die letzte Instanz. Wer den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen will, muss den Mut haben, in Behörden Entscheidungen zu treffen. Wir haben bereits einen erheblichen Mangel an Richterstellen. Wenn jetzt am Verwaltungsgerichtshof Mannheim auch noch ein eigener Windkraft-Senat eingerichtet werden und damit Personal nur speziell für den Ausbau der Windkraft gebunden werden soll, müsste das durch die tatsächlichen Zahlen an Verfahren auch begründet sein.

Fakt ist, der Ausbau der Erneuerbaren muss beschleunigt werden, aber volkswirtschaftlich sinnvoll und technologieneutral. Wenn Grün-Schwarz die Energiewende meistern will, dann muss diese Landesregierung auf einen zukunftsfähigen Energiemix setzen. Vor allem aber muss sie endlich über die Landesgrenzen hinausdenken. Wenn die Task Force den Fokus auf die Windkraft setzt, werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Windkraft ist an windreichen Standorten sinnvoll. Im windschwachen Baden-Württemberg ist sie es selten.

Wir brauchen auch einen Rechtsrahmen für den Einsatz von CO2-Speicherung oder -Nutzung und den Netzausbau. Es geht nicht nur um die fehlende Erzeugung, sondern auch um die sinnvolle Nutzung erneuerbarer Energien. Wir brauchen Rahmenbedingungen, unter denen alle klimarelevanten Akteure eigenverantwortlich Lösungen erarbeiten und umsetzen können. Dazu gehört ein fester, europäisch abgestimmter CO2-Deckel. Innovation, Wirtschaftlichkeit und hohe gesellschaftliche Akzeptanz sind die Basis einer erfolgreichen Energiepolitik.“

 

Landesregierung gängelt Gastronomen und Bürger mit hinfälliger Kontaktdatenerfassung

Bei der heutigen Beratung des Antrags der FDP/DVP-Fraktion zur „luca-App und Alternativen der Kontaktnachverfolgung“, sagte der digitalpolitische Sprecher, Daniel Karrais:

„Als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde die verpflichtende Kontaktdatenerfassung beim Besuch von Gaststätten, Veranstaltungen und anderer Einrichtungen vorgeschrieben. Um die daraus resultierende Zettelwirtschaft zu verhindern, hat das Land Lizenzen der viel beworbenen „luca-App“ erworben. Dabei waren von Beginn an sicherheitstechnische und datenschutzrechtliche Probleme bekannt. Außerdem war längst absehbar, dass sich in die mit Steuergeldern finanzierte Corona-Warn-App, ebenfalls eine Check-In-Funktion integrieren lassen würde. Dies wäre eine datensparsamere und sicherere, sowie kostenfreie Alternative gewesen. Dennoch hat sich die Landesregierung nicht davon abhalten lassen, 3,7 Millionen Euro für Lizenzen der luca-App auszugeben.

Das war verbranntes Geld: Die Gesundheitsämter nutzen die Daten der App überhaupt nicht! Bundesweit haben nur die Hälfte der angeschlossenen Gesundheitsämter überhaupt schon einmal Daten bei „luca“ abgerufen. Für Baden-Württemberg hält das Sozialministerium überhaupt keine Informationen dazu vor. Die Landesregierung ist dem durchschaubaren Marketing-Coup, rund um die prominenteste Kontaktnachverfolgungs-App, aufgesessen und hat teure Lizenzen für ein Produkt gekauft, dessen Leistung und Nutzen mangelhaft sind.

Mittlerweile findet eine Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter überhaupt nicht mehr statt. Wenn aber die Kontaktdaten nicht erfasst werden, muss auch die Pflicht zur Registrierung in Gastronomie und bei Veranstaltungen abgeschafft werden! Nordrhein-Westfalen ist bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. Unsere Landesregierung dagegen gängelt die Gastronomen und Bürger mit der Pflicht zur Registrierung, digital oder per Papier und unter Androhung von Strafen, obwohl seit Monaten bekannt ist, dass die Daten nicht genutzt werden.“

Klimaschutz muss europäisch, besser global gedacht werden.

Der Äußerung des ehemaligen Bundesumweltministers Klaus Töpfer (CDU), dass die Klimapolitik Deutschlands zu sehr auf das eigene Land ausgerichtet sei, stimmt der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais zu:

„Herr Töpfer hat recht. Klimapolitik darf nicht an nationalen Grenzen enden und schon gar nicht an Landesgrenzen. Klima-Nationalismus ist keine Lösung. Genau das aber ist in der grün-schwarzen Klimapolitik der Landesregierung der Fall. Da werden in einem landeseigenem Klimaschutzgesetz Klimaziele genannt, auf die wir als Land gar keinen Einfluss haben und die noch dazu über die Ziele des Bundes hinausgehen.

Ein Klimaschutzgesetz auf Landesebene muss flankierend zu den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen beitragen. Deshalb sollte auch dessen Zielsetzung in diesen Kontext eingebettet werden. Wir hatten daher eine Änderung der Zielsetzung des Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg beantragt, sodass das Ziel der Treibhausgasneutralität des Klimaschutzgesetzes dem Ziel der Bundesregierung entspricht. Damit hätte zumindest eine Einbettung in nationalen Kontext erfolgen können, wenngleich Klimaschutz mindestens europäisch besser global gedacht werden muss.

Wie Herr Töpfer es richtig sagt, Lösungen im Kampf gegen Klimawandel können wir nur finden, wenn wir zusammenarbeiten. Die FDP/DVP-Fraktion versteht Klimaschutz als Innovationstreiber. Wir wollen Transformationsprozesse anzustoßen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Baden-Württembergs nachhaltig stärken und die Beschäftigung sowie die Lebensqualität der Menschen im Land erhöhen. Dazu müssen wir den Erfindergeist der Menschen im Land entfesseln. Klimapolitik muss die Rahmenbedingungen schaffen, unter denen alle klimarelevanten Akteure in Baden-Württemberg, Deutschland, Europa und auf der Welt eigenverantwortlich Lösungen erarbeiten und umsetzen können. Dazu müssen wir auch die Klimaschutzpotenziale von Wasserstoff und CCUS-Technologien stärker als bisher nutzen, den Beitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zum Klimaschutz stärken, die Anpassung an den Klimawandel viel schneller voranbringen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einem integrierten Energiesystem beschleunigen. Wir fordern außerdem einen festen, europäisch abgestimmten CO2-Deckel, unterhalb dessen wir auf das Wissen und Können der Wissenschaftler, Unternehmen, Ingenieure und Techniker setzen, CO2 zu vermeiden, zu speichern oder zu kompensieren. Klima-Nationalismus aber ist keine Lösung.“

 

Statt Verklärung des Wolfs muss Rechtssicherheit und Monitoring geschaffen werden

Anlässlich der Aussprache zum Beschlussantrag der FDP/DVP-Fraktion mit dem Titel „Vorgehen beim Wolf in Baden-Württemberg“ (Drucksache Nr. 17/111) erklärte der Landtagsabgeordnete, Daniel Karrais:

„Im Mai bekannte sich Umweltministerin Walker endlich zum Abschuss problematischer Wölfe. Das Bekenntnis war längst überfällig. Doch passiert ist seitdem nichts. Anlass waren neuerliche Nutztierrisse in Schramberg. Auch nach jüngsten Vorfällen in Baiersbronn hat das Thema noch Aktualität. In Bayern, wo die Wolfspopulation größer ist, kam es bereits zu 4.000 Nutztierrissen. Das sollte uns eine Warnung sein, dass wir schon jetzt reagieren müssen.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, den Worten der Umweltministerin Taten folgen zu lassen. Der Wolf soll mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Damit können wir ein engmaschiges Monitoring des Wolfs und bei Bedarf rechtssichere Hegeabschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen.

Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Seit 2015 wurden in Baden-Württemberg elf Wölfe eindeutig nachgewiesen. Die sich aus der Rückkehr des Wolfes ergebenden Konfliktfelder für Beutetiere, Landwirtschaft, Naturschutz, Mensch und Jägerinnen und Jäger sind in ihren Wechselbeziehungen ganzheitlich zu betrachten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.

Wir brauchen keine romantische Verklärung des Wolfs, sondern Rechtssicherheit und die Möglichkeit den Bestand zu beobachten und bei Notwendigkeit zu reagieren.

Durch die Ablehnung unseres Antrags lässt die grün geführte Landesregierung nicht nur die Nutztierhalter im Stich. Sie nimmt in Kauf, dass zahlreiche Tiere durch problematische Wölfe getötet werden. Darüber hinaus bringt sie die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Baden-Württemberg in Gefahr. “

Landtagsdebatte zu CO2-Bepreisung

Eine Steuer ist nur das zweit beste Mittel, um Klimaschutz einen Preis zu geben.

Anlässlich einer aktuellen Debatte mit dem Titel „‚Die CO2-Steuer ist ein marktwirtschaftliches Instrument‘ – Wie Grün-Schwarz Baden-Württemberg in die sozialistische Planwirtschaft führt“ erklärte der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Die CO2-Steuer ist ein klimapolitisches Glücksspiel. Niemand kann ihre Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß und damit auf das Voranschreiten des Klimawandels vorhersehen. Daher ist sie entweder unnötig hoch und belastet die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig oder sie ist zu niedrig und bringt dann nur wenig für den Klimaschutz.

Unsere Anfragen Drucksachen Nr. 17/482 und 17/614 brachte zudem zu Tage, dass die Landesregierung beim von ihr angekündigten CO2-Schattenpreis noch gar keinen Plan hat, wie sie diesen konkret umsetzen will. Bei dessen Einführung handele es sich um ein rechtlich komplexes Vorhaben, das noch zu prüfen sei. In keinem Fall darf die Einführung eines CO2-Schattenpreises nicht dazu führen, dass eine Kita nicht mehr gebaut werden kann, weil das Vorhaben zu teuer wird.

Wir wollen, dass sich der Preis für Emissionszertifikate und damit für CO2 am Markt bildet.

Trotzdem ist mit einer reinen CO2-Bepreisung nicht alles getan. Der Staat muss durch Infrastrukturausbau und die regulatorische Unterstützung des Netz- und Erneuerbarenausbaus den Weg für die klimafreundliche Energieproduktion und den Einsatz von CO2-Vermeidungstechnologien bereiten. Der Speicherung von CO2 und der rechtlichen Ermöglichung kommen dabei ebenfalls eine große Bedeutung zu.

Langfristiges Ziel muss ein über den europäischen Emissionshandel hinaus international abgestimmtes Vorgehen beim Klimaschutz mit einheitlichem CO2-Preis für alle sein. Damit verhindern wir, dass emissionsintensive Industrien ins Ausland abwandern, und geben anderen Ländern einen direkten Anreiz, bei der CO2-Bepreisung nachzuziehen. Nur so kann ein echter Wettbewerb um Innovationen für mehr Klimaschutz gelingen. Das wird aber nur gelingen, wenn wir uns langfristig realistische Ziele setzen. Eine CO2-Steuer ist nur das zweit beste Mittel, um Klimaschutz einen Preis zu geben.“

Stuttgart. Was wird der Energieträger der Zukunft sein und wie kann die Energiewende gestaltet werden? Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. September 2021, die Novelle des Klimaschutzgesetzes beraten und sich auf Anträge der FDP/DVP sowie der SPD mit der Energieerzeugung durch Photovoltaik und Wind befasst. „Man merkt, dass Klimaschutzpolitik an Fahrt gewinnt und verschiedene Ideen im Raum stehen, die diskutiert werden müssen“, erklärte der Vorsitzende des Gremiums, Daniel Karrais (FDP/DVP).

Ausgangspunkt war die Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Klimaschutzgesetzes, der von den Fraktionen Grüne und CDU eingebracht wurde. Der Entwurf sehe vor, aus dem bisherigen Rahmengesetz für Politik und Verwaltung ein Regelwerk zu machen, das vermehrt die Umsetzung der formulierten Ansprüche in Angriff nehme. Ziel sei dabei eine Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 – und somit noch fünf Jahre früher als die Zielsetzung des Bundes. Insbesondere die Landesverwaltung solle ihre Vorbildfunktion beim Klimaschutz noch stärker wahrnehmen als bisher und sich bereits bis 2030 klimaneutral organisieren.

Wie Karrais berichtete, sei vor allem das Ziel der Klimaneutralität der Landesverwaltung bis 2030 als sehr ambitioniert bezeichnet worden. Insbesondere die Oppositionsfraktionen hätten die mangelnde Nutzung von Solarenergie auf den landeseigenen Gebäuden kritisiert und auf ein entschlosseneres Vorgehen der Regierung bei eigenen Gebäuden gedrängt, so der Vorsitzende.

So sei ein Schwerpunkt der Beratungen die Eignung und Notwendigkeit der Photovoltaik-Pflicht auf Gebäuden sowie deren Kosten bei Neubauten gewesen. Das Umweltministerium habe beispielhaft vorgerechnet, dass die Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von sieben Kilowatt peak (kWp) beim Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses zu einer Steigerung der durchschnittlichen Baukosten von zwei bis drei Prozent führen würde. Nach Angabe des Vorsitzenden erwarte das Umweltministerium, dass durch die Photovoltaikpflicht rund 11.200 Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden und rund 2.880 Anlagen auf Nichtwohngebäuden pro Jahr installiert würden. Das Ministerium habe versichert, dass Ausnahmen von dieser Pflicht jedoch gegeben sein sollen, wenn zum Beispiel die Anlage an dieser Stelle nicht wirtschaftlich wäre. Sanktionen bei Verstößen gegen die Photovoltaik-Pflicht seien laut Ministerin Thekla Walker nicht geplant.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Photovoltaik-Pflicht auf Parkplätzen. So würden bereits überbaute Flächen ein großes Potenzial darstellen, um den Ausbau der Solarenergie weiter voranzubringen. Würde man die gesamte Parkplatzfläche mit mehr als 40 Stellplätzen pro Parkplatz vollständig nutzen, ergebe sich ein Photovoltaik-Potenzial von zehn Gigawatt, berichtet der Ausschussvorsitzende. Kritik gab es von Seiten der FDP/DVP für die Anzahl der Stellplätze auf Parkplätzen, ab denen die Pflicht für Photovoltaikanlagen greifen soll. Waren in der Novelle des Klimaschutzgesetzes im Oktober 2020 noch 75 Stellplätze als Grenzwert vorgesehen, soll die Pflicht nun bereits ab 35 Stellplätzen greifen. Die Opposition appellierte an das Ministerium, die Belastungen für die Bauherren gerade bei kleineren Parkplätzen auch weiterhin mit dem Ziel des Ausbaus von Photovoltaikanlagen abzuwägen. Der Ausschuss habe mehrheitlich die Pflicht für Parkplätze so abgeändert, dass eine Solaranlage auch auf einem naheliegenden Gebäude realisiert werden könne.

Nicht nur Gebäude und Parkplätze sollen eine Rolle bei der Energiewende spielen. Auch Freiflächen sollen genutzt werden, um Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen – unter anderem werde das Potenzial aktueller Ertragsweinberge geprüft. Dort könnten vorhandene Spalieranlage zur Installation der Photovoltaikmodule genutzt werden. Generell sollten laut Gesetzentwurf mindestens zwei Prozent der Freiflächen in Baden-Württemberg für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik eingeplant werden. Potenzialuntersuchungen auf Basis des Windatlas Baden-Württemberg 2019 zufolge sei es möglich, dieses Flächenziel in jeder der zwölf Regionen zu erreichen oder gar zu übertreffen. Vonseiten Teilen der Opposition sei befürchtet worden, der Anspruch könne nicht gesetzeskonform sein. Auch in der mündlichen Anhörung hatte sich einer der Sachverständigen in dieser Art geäußert, so der Vorsitzende. Karrais zufolge teile das Ministerium diese Befürchtung nicht, da man den Regionen nicht vorschreibe, ob Photovoltaik oder Windkraft umgesetzt werde oder welche Flächen konkret dies betreffe.

Nach intensiven Diskussionen schlug der Ausschuss dem Plenum mehrheitlich vor, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Klimaschutzgesetzes zuzustimmen. Mehrere von der FDP/DVP- sowie der SPD-Fraktion eingebrachte Änderungsanträge – zum Beispiel zu einer Anpassung des Klimaneutralitätsziels an das Ziel des Bundes (FDP/DVP), eine Mindestzahl von Windkraftanlagen (SPD), eine bessere Vorbildfunktion durch mindestens 15 MWp PV-Anlagen auf Landesgebäuden (SPD) oder eine generelle Herausnahme der Photovoltaikpflicht (FDP/DVP) sowie die Einbeziehung von CCUS-Technologien (Carbon Capture Usage and Storage) (FDP/DVP) – lehnte das Gremium mehrheitlich ab. Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zum Beispiel zu einer Vereinfachung der Nachweispflicht stimmte das Gremium mehrheitlich zu. Endgültig über den Gesetzentwurf beraten und abstimmen wird der Landtag voraussichtlich in der Plenarsitzung am 6. Oktober.