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Durch Tiefen-Geothermie verursachte Schäden im Umweltausschuss thematisiert

Geothermieanlage im französischen Vendenheim

 

Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 2. März 2023, auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion mit Ausgleichszahlungen bei durch tiefe Geothermie verursachten Schäden im deutsch-französischen Grenzgebiet befasst. Das hat der Vorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP) mitgeteilt. „Generell gibt es um die Geothermie eine Akzeptanzdiskussion, das Thema hat uns auch im Ausschuss schon mehrfach beschäftigt“, so der Ausschussvorsitzende.

„Die durch ein Geothermieprojekt ausgelösten Erdstöße im französischen Vendenheim führten sowohl im Elsass als auch im Ortenaukreis zu zahlreichen Gebäudeschäden und in der Folge zu Unzufriedenheiten bei der Schadensregulierung“, berichtete Karrais. Die FDP/DVP-Fraktion richtete diesbezüglich einen Fragenkatalog an das Ministerium, in dem sie anführte, dass Sicherheiten wie eine Bürgschaft des Landes in Fällen wie in Vendenheim die Akzeptanz von Geothermieprojekten in der Bevölkerung steigern könne. Aus der schriftlichen Antwort des Umweltministeriums ging hervor, dass der Landeserdbebendienst zwischen dem 6. Mai 2019 und dem 5. November 2022 insgesamt 108 Erdbebenereignisse in der Nähe der Geothermieanlage Vendenheim lokalisiert hatte, die mit dem Projekt in Zusammenhang gebracht werden konnten. Bei einem Gespräch mit der Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer sei von französischer Seite erwähnt worden, dass im Projekt gegen Auflagen verstoßen worden sei. „Das Vorgehen in Vendenheim war insgesamt sehr unglücklich, auch wie mit den geschädigten Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wurde, kann für uns kein Vorbild sein“, betonte Umweltministerin Thekla Walker Karrais zufolge vor den Ausschussmitgliedern.

Die Frage nach Entschädigungzahlungen im Fall von künftigen Schäden sei nach Angaben von Karrais zufolge inzwischen geklärt: Die Deckungssumme der Versicherung betrage hier 40 Millionen Euro pro Versicherungsjahr, darüberhinausgehende Schäden würden vom Unternehmen und bei Ausfall des Unternehmens von der Bergschadenskasse gedeckt. Über die Versicherungssumme hinausgehende Landesbürgschaften seien für solche Projekte jedoch nicht vorgesehen. „Wir sollten zunächst versuchen, für die Absicherung von Tiefen-Geothermievorhaben eine privatwirtschaftliche Lösung zu finden“, gab Karrais die Ausführungen von Umweltministerin Thekla Walker wieder. Von Oppositionsseite sei im Ausschuss nochmals nachgehakt worden, ob die Einrichtung einer Ombudsstelle, an die sich von Tiefen-Geothermieschäden betroffene Bürgerinnen und Bürger richten könnten, bereits in Planung sei. Ombudspersonen würden in einigen Fällen bereits eingesetzt, das Ministerium setze sich überdies in der Branche dafür ein, dass dies zum Standard werde, so Karrais.

Bei den Tiefen-Geothermievorhaben in Baden-Württemberg seien laut dem Ministerium Schäden wie beim Projekt in Vendenheim nicht zu erwarten, berichtete der Ausschussvorsitzende weiter. Unter anderem läge das zur Nutzung vorgesehene Reservoire in deutlich geringerer Tiefe als bei dem französischen Vorhaben, wodurch ein großer Abstand zum seismisch empfindlichen Grundgebirge erhalten bleibe. Außerdem sei laut Ministerin Walker in Baden-Württemberg eine 3D-Seismik vorgeschrieben. In Vendenheim habe man diese nicht verwendet.