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Umweltausschuss befasst sich mit Bundesvorhaben zu kommunaler Wärmeplanung

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und FDP/DVP

Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Juni 2023, über das Vorhaben der Bundesregierung, die Kommunen bundesweit zu verpflichten, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, diskutiert. Wie der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP) mitteilte, begrüßten die Fraktionen der SPD und FDP/DVP das Vorhaben und forderten die Landesregierung in einem gemeinsamen Antrag auf, die Richtlinien zur Förderung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung in Gemeinden und Landkreisen entsprechend anzupassen. Die Landesregierung solle frühzeitig auf die Bundesregierung zugehen, um die vom Land bereits verpflichtenden bzw. geförderten kommunalen Wärmeplanungen mit dem Bund zu harmonisieren. Der Antrag wurde im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

„Baden-Württemberg ist auf dem Weg, kommunale Wärmeplanungen zu erstellen, bereits weit vorangeschritten“, betonte der Ausschussvorsitzende. In Baden-Württemberg sei kommunale Wärmeplanung bereits verpflichtend für Große Kreisstädte und Stadtkreise, kleinere Kommunen können für das freiwillige Erstellen eines Wärmeplans gefördert werden. „Es ist jetzt wichtig, dass die Landesregierung frühzeitig auf die Bundesregierung zugeht, um die Anforderungen der Wärmeplanungen aus dem geplanten Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung mit den Anforderungen aus dem KlimaG BW zu harmonisieren“, so Karrais. „Da die Großen Kreisstädte und Stadtkreise bereits Ende 2023 ihre Wärmeplanungen vorlegen müssen, ist Eile geboten, damit etwaige neue Vorgaben eingearbeitet werden können.“

Im Ausschuss habe Einigkeit darüber geherrscht, dass das Thema kommunale Wärmeplanung vor allem im Hinblick auf das damit verbundene Gebäudeenergiegesetz für Baden-Württemberg besonders relevant sei und daher zeitig im Ausschuss thematisiert werden müsse, so Karrais. Fraktionsübergreifend sei betont worden, dass das Bundesvorhaben mit den bestehenden Regelungen gut verzahnt werden müsste. Vonseiten der Antragsteller sei gefordert worden, dass die Landesregierung und Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) jetzt auf den Bund zugingen, damit die bereits vorliegenden landesweiten Regelungen zur Wärmeplanungen nicht zu Nachteilen für die Kommunen im Land führten. Dies hätten die Regierungsfraktionen allerdings abgelehnt, berichtete Karrais. Diese hätten argumentiert, die notwendigen Prozesse seien bereits auf den Weg gebracht. „Es ist unklar, ob unsere Wärmeplanung aus Sicht des Bundes ausreichend ist. Wir benötigen daher dringend Klarheit“, fasste Karrais zusammen. Bisher sei in Baden-Württemberg keine konkrete Planung bezüglich der Energieträger im Netz erforderlich. Dadurch entstünden weitere Unsicherheiten, so der Vorsitzende.

Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Umweltministerium, habe Karrais zufolge im Ausschuss die Fragen der Abgeordneten zur kommunalen Wärmeplanung beantwortet. Noch liege kein konkreter Gesetzentwurf auf Bundesebene vor, das Ministerium befinde sich aber in engem Austausch mit dem Bund und habe auf praktikable Übergangsfristen gedrängt. Grundsätzlich sei die Einigung der Bundesregierung beim Thema Wärmeplanung sehr zu begrüßen, gab Karrais die Ausführungen von Ministeriumsseite wieder. Trotzdem habe der Ausschuss die gleichlautende Feststellung mehrheitlich abgelehnt.

Quelle: https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2023/juni/88-2023.html