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Umweltausschuss unterstützt kritische Haltung des Umweltministeriums bei EU-Vorhaben zu erneuerbaren Gasen, Erdgas und Wasserstoff

Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 6. April 2022, mit einer geplanten Verordnung und Vorschriften des Europäischen Parlaments und des Rates für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie Wasserstoff beschäftigt, einer Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten. Das hat der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP) berichtet.

Das Gremium informierte sich Karrais Angaben zufolge über die Vorschläge der EU-Kommission, die im Zusammenhang mit dem „Fit for 55“-Gesetzespaket zur stärkeren Reduktion von CO2-Emissionen stehen. „Fit for 55“ strebt an, Treibhausgase in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu verringern.

Mit der geplanten Richtlinie für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase, Erdgas und Wasserstoff sollen die Voraussetzungen für einen Übergang von fossilem Erdgas zu erneuerbaren und CO2-armen Gase wie Biomethan und Wasserstoff geschaffen werden und die Resilienz des Gassystems gestärkt werden, so Karrais. „Die Richtlinie regelt entscheidende Fragen, ob wir das Ziel einer klimaneutralen Energiewirtschaft erreichen können. Wasserstoff und andere erneuerbare Gase spielen hier eine entscheidende Rolle. Die europäischen Regeln müssen aber passen“, erklärte der Vorsitzende. Vor allem solle ein günstiges Investitionsumfeld geschaffen und die Entwicklung spezieller Infrastrukturen für den Wasserstoffmarkt gefördert werden.

 

Im Ausschuss sei insbesondere thematisiert worden, dass die in der Richtlinie angelegten Entflechtungsregeln für Gas- und Wasserstoffnetze weitreichende Folgen für Energieversorgungsunternehmen im Land haben könnten, teilte der Ausschussvorsitzende mit. Bisher wird in Baden-Württemberg das Geschäftsmodell des Independent Transmission Operator (ITO) praktiziert, bei dem die Netzbetreiber getrennt agieren, aber zu einem Unternehmen dazugehören. Nach einer Übergangszeit sollen Wasserstoffnetze vertikal, sprich eigentumsrechtlich, und horizontal entflochten werden oder an einen ISO (Independent System Operator) verpachtet werden. Der Ausschuss sieht laut Karrais allerdings die Gefahr, dass hierdurch nicht mehr Wettbewerb, sondern Parallelstrukturen zu bereits bestehenden Netzen geschaffen werden. „Für Baden-Württemberg ist das Modell, das ab 2030 eingeführt werden soll, nicht zielführend“, gab Karrais die Ausführungen der Umweltministerin wieder. „Doppelinfrastrukturen sind volkswirtschaftlich unsinnig und zu vermeiden“, so Karrais weiter.

Die überwiegende Mehrheit des Gremiums hätte das Vorhaben unterstützt, sich in der anstehenden Debatte im Bundesrat entsprechend kritisch zu positionieren, so der Ausschussvorsitzende.