Einträge von Team Karrais

,

Klimawende in der Energiewirtschaft

Umweltausschuss diskutiert Zuverlässigkeit der Stromversorgung

 

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 auf Antrag der FDP/DVP über die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung in Baden-Württemberg diskutiert und sich zudem auf Anträge der SPD sowie FDP/DVP mit Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) befasst, erklärte der Vorsitzende des Gremiums, Daniel Karrais (FDP/DVP).

 

Ob Ausbau der E-Mobilität, erhöhter Einsatz von elektrischen Wärmepumpen oder auch die zunehmende Digitalisierung: „In den nächsten Jahren wird der Bedarf an Strom aller Voraussicht nach weiter ansteigen“, berichtete der Ausschussvorsitzende Karrais. Der zukünftige Bedarf sei in den vergangenen Jahren zu gering eingeschätzt worden. Die Bundesregierung gehe nun davon aus, dass sich der Bruttostrombedarf von Deutschland im Jahr 2030 in einer Spanne zwischen 680 und 750 Terawattstunden (TWh) bewegen würde. 2020 lag der Bruttostromverbrauch noch bei 545 TWh.

Gleichzeitig sei der Ausstieg aus den fossilen Energien sowie der Atomenergie geplant. So solle beispielsweise bis spätestens Ende des Jahres 2038 die Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle beendet sein. Dies wurde von den Fraktionen Grüne, CDU, SPD sowie FDP/DVP als Teil der Energiewende als richtiger Schritt bezeichnet.

Die Mitglieder des Umweltausschusses waren sich Karrais zufolge jedoch einig, dass es eine große Herausforderung sei, eine ausschließlich klimaneutrale Energieversorgung zu leisten. „Es gibt noch keine konkreten Zahlen, wie viel Produktionskapazitäten durch Wind-, Sonnen- und Gaskraftwerke zu welchem Zeitpunkt benötigt werden, um die Klimaziele des Landes zu erreichen,“ erklärte der Vorsitzende. Eine entsprechende Studie sei derzeit in Arbeit. Im Ausschuss wurde nun auf Antrag der FDP/DVP debattiert, wie trotz der bekannten Umstände die Stromversorgung sichergestellt werden könne und inwiefern sie zuverlässig sei. Nach Aussagen von Karrais teilte das Ministerium mit, dass sich das Versorgungsystem durch einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien anpassen müsse. Windenergie- und Solaranlagen würden keine konstanten Strommengen liefern. „Der Strommarkt wird immer dynamischer. Entsprechend muss das Netz ausgebaut und auch neue Formen der dezentralen Speicherung von Strom bedacht werden“, erklärte Karrais. Um die wetterabhängigen Schwankungen auszugleichen, sei neben zusätzlichen Speichern vor allem der überregionale Ausgleich durch den Ausbau der Netzinfrastruktur notwendig. Eine Schlüsselrolle würde es spielen, die so genannte Residuallast zu decken. Darunter verstehe man die nachgefragte elektrische Leistung abzüglich der Einspeisung von schwankungsanfälligen Erzeugern wie z. B. Windenergie- oder Photovoltaikanlagen. Um dies zu erreichen, sei übergangsweise der Umbau von Kohlekraftwerken in gasbefeuerte Kraftwerke notwendig, die nach und nach auf die Nutzung von Wasserstoff umgestellt werden könnten. „Es ist erforderlich, dass auch Gaskraftwerke neu errichtet werden, um die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen,“ fasste Karrais die Erkenntnisse zusammen.

Nun ginge es darum, schnell Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, da man nur so schnell genug sein könne, um die Ziele zu erreichen. Es gehe kein Weg am Ausbau der erneuerbaren Energien vorbei. So sei es das Ziel, dass bis in die 30er-Jahre der Großteil der Stromversorgung damit abgedeckt werden könne, was aus Sicht des Ministeriums ambitioniert aber möglich sei.

Wie Karrais berichtete, beriet der Ausschuss auf Anträge der SPD sowie FDP/DVP außerdem über Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP). Aufgrund bilateraler Vereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich im Jahr 1988 hatte Baden-Württemberg die Entwicklung des IRP beschlossen. Nach Auskunft des Vorsitzenden würden sich die Gesamtinvestitionskosten für das Integrierte Rheinprogramm auf insgesamt rund 1,72 Mrd. Euro belaufen.

Die Fraktionen seien sich in der Sitzung über die Notwendigkeit und Bedeutung eines optimalen Hochwasserschutzes einig gewesen. Wichtigste Maßnahme des Programms sei der Bau von Hochwasserrückhalteräumen, der von den Abgeordneten ebenfalls begrüßt wurde, da er den Menschen und der Natur in der Region etwas zurückgeben würde.

Kritisch hinterfragt wurden hingegen bestimmte Ausgleichsmaßnahmen für die Hochwasserrückhalteräume. Dazu zählten z. B. ökologische Flutungen, Wildkorridore, die Sicherung von Habitatbäumen oder auch die Anlage von Haselmausbiotopen. Nach Aussagen von Karrais erklärte das Ministerium, dass solche Ausgleichsmaßnahmen zum Tragen kämen, wenn durch geplante Hochwasserrückhalteräume erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgütern, Lebensräumen und/oder Arten festgestellt würden, sofern Vermeidungs-, Minderungs- oder Schadenbegrenzungsmaßnahmen nicht möglich seien.

Mögliche Auswirkungen von ökologischen Flutungen u.a. auf die Tier- und Pflanzenwelt oder auch auf die Land- und Forstwirtschaft seien in der Sitzung kontrovers diskutiert worden, so Karrais. Das Ministerium entgegnete, dass ökologische Flutungen zur Entwicklung wertvoller auenähnlicher Lebensgemeinschaften führen würden. Diese neuen Lebensräume kämen zudem optimal mit Hochwassersituationen zurecht. Mit dem Programm gehe man nach Aussagen des Ministeriums in die richtige Richtung. „Ein Ausgleich der Interessen von Hochwasser- und Naturschutz sowie der Bevölkerung vor Ort muss stetig neu gefunden werden,“ fasste Karrais zusammen.

,

Karrais kritisiert Ministerpräsidenten für Festhalten an Instrumentenkasten

Viel Vertrauen in Politik wurde zerstört / Nachvollziehbare Maßnahmen erforderlich

 

Der Rottweiler FDP-Landtagsabgeordnete kritisiert die Haltung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu den diskutierten Lockerungen in Sachen Corona-Maßnahmen scharf. „Das ewige Klammern des Ministerpräsidenten an seinem geliebten sogenannten Instrumentenkasten zerstört jedes Restvertrauen, das man in seine Landesregierung noch haben kann,“ sagte Karrais. Der Ministerpräsident hatte zuvor hinsichtlich Diskussionen um eine weitreichende Aufhebung der Corona-Maßnahmen ab 20. März erklärt, dass er die Möglichkeiten auf die Pandemie zu reagieren weiterhin brauche.

„Ziel aller Maßnahmen war es immer vor einer Überlastung des Gesundheitssystems zu schützen. Angesichts der aktuell abnehmenden Zunahme der täglichen Neuinfektionszahlen und geringen Auslastungen der Intensivbetten kann davon nicht mehr die Rede sein. Setzt sich dieser Trend fort, sind die Einschränkungen der Freiheitsrechte unverhältnismäßig,“ erklärt der Abgeordnete. Es sei dringend geboten, dass nachvollziehbare Zusagen gemacht würden. Man habe in den letzten Monaten durch plötzliche Entscheidungen und Kehrtwenden viel Vertrauen in die Politik zerstört, findet Karrais. Umso wichtiger sei es jetzt, eine klare Perspektive aufzuzeigen. Die 2G-Regeln in verschiedenen Orten sollten nach dem Willen des Rottweiler Vertreters im Landtag zeitnah fallen. „Die Regeln schaden massiv den Unternehmen, insbesondere der Gastronomie und Veranstaltungsbranche sowie den körpernahen Dienstleistungen, wie Friseuren. Die Freiheitseingriffe für nicht immunisierte Personen sind bei einem weiter positiven Trend nicht mehr hinnehmbar,“ sagte Karrais. Er begrüße daher den Beschlussvorschlag zur heutigen Ministerpräsidentenkonferenz, der einen klaren Plan zur Abschaffung der Maßnahmen vorsehe. „Ich hoffe, dass auch Ministerpräsident Kretschmann zur Vernunft kommt und nicht weiter Stur an fragwürdigen und unverhältnismäßigen Maßnahmen festhält. Vor allem aber muss klar sein: Die Diskussion um eine Impfpflicht muss vom Tisch,“ so der Abgeordnete abschließend.

 

 

,

Weinmann und Karrais: Datenschutz und Digitalisierung dürfen kein Widerspruch sein

Innenministerium wird der Bedrohung durch Cyberkriminalität nicht gerecht

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Datenschutz-Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink:

„Es könnte kaum eine Zeit geben, in der dem Datenschutz eine größere Rolle zukommt. Die fortschreitende Corona-Pandemie führte zu immer massiveren Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Die Diskussionen über Impfpflicht und Impfregister oder der Versuch einer missbräuchlichen Verwendung der durch die luca-App erfassten Kontaktdaten machen die Bedeutung des Datenschutzes deutlich. Wenn Gesundheitsdaten zum Infektionsschutz erhoben werden, dürfen diese nicht für andere Zwecke genutzt werden. Deshalb begrüßen wir, dass auch der Landesdatenschutzbeauftragte genau auf den Umgang mit den Daten nach Ende der jeweiligen Maßnahmen achten wird. Das gilt insbesondere auch für die Erhebung von Gesundheitsdaten in Test- und Impfzentren, deren Verbleib in vielen Fällen unklar ist.

Der Bericht des Datenschutzbeauftragten verdeutlicht die Herausforderungen der digitalen Vernetzung. Datenschutz und Digitalisierung dürfen dabei kein Widerspruch sein. Datenschutz muss deshalb pragmatisch und praxisorientiert gedacht werden. In einer von Algorithmen getriebenen Welt werden Unmengen an Daten erfasst, die vom Verbraucher nicht einfach überblickt werden können. Damit selbstbestimmtes Handeln auch zukünftig möglich bleibt, ist Transparenz elementar. Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen und Algorithmen nicht blockieren.“

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais ergänzt:

„Der deutliche Anstieg der Datenpannenmeldungen um mehr als 25 Prozent ist bedenklich. Eine extrem steigende Zahl an Cyberangriffen durch Verschlüsselungstrojaner bedrohen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen. Die Bedeutung der Bekämpfung der Cyberkriminalität ist bei der Landesregierung jedoch leider nicht angekommen. Innenminister Strobl versucht sich mit einer Cybersicherheitsagentur zu profilieren, die ihren Namen nicht verdient. Anstatt auf bewährte Projekte, wie die Cyberwehr, zu setzen, wurde eine Agentur geschaffen für die weder ausreichend Personal, noch eine klare Aufgabenzuteilung vorliegt.“

 

,

Heitlinger und Karrais: Die Chancen der Digitalisierung für die Landwirtschaft enden beim Landwirtschaftsministerium

Die Anwendung FIONA ist für Landwirte über sechs Wochen lang eine Baustelle

Laut einer Information des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz werden an der digitalen Plattform FIONA – Flächeninformation und Online-Antrag derzeit Wartungsarbeiten durchgeführt. Dazu meint der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:

„Die Digitalisierung in der Landwirtschaft ist mit einem großen Potenzial an Chancen und Möglichkeiten verbunden. Doch während für unsere Landwirte in sämtlichen Bereichen ihrer Unternehmen wie Betriebsführung, Stallmanagement oder Vermarktung der Einzug in das digitale Zeitalter längst begonnen hat, hört es beim Landwirtschaftsministerium auch schon wieder auf.

Wer seit dem 27. Januar die Anwendung FIONA nutzen will, der landet im wahrsten Sinne des Wortes auf einer Baustelle. Man bittet um Verständnis, dass FIONA derzeit in Wartung bis zum Produktionsstart in voraussichtlich KW 10 sei. Landwirte nutzen das System aber nicht nur, um Förder- und Ausgleichsmaßnahmen zu beantragen. Sie sind in ihrer täglichen Arbeit auch auf das Flurstücksverzeichnis und Geoinformationssystem von FIONA angewiesen und stehen nun im Regen. Noch dazu wurden sie nicht einmal vorab über die Wartungsarbeiten informiert.

Dafür und dafür, dass das Land über sechs Wochen benötigt, um Wartungsarbeiten an einem Internet-Angebot durchzuführen, habe ich ganz sicher kein Verständnis. Es ist ein weiteres Zeugnis für die katastrophalen Zustände der Digitalisierung der Landesverwaltung. Ein Landwirtschaftsminister, der die Chancen der Digitalisierung für die Landwirtschaft im Land wirklich nutzen will, muss mit gutem Beispiel vorangehen.“

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais ergänzt:

„Die Landesministerien und die Behörden müssen schleunigst eigene Digitalkompetenz aufbauen. Neben deutlich mehr Fachpersonal, müssen die Strukturen und das Arbeiten grundlegend digitalisiert werden. Solange digitale Anwendungen „analog“ gedacht werden, öffnen sich immer neue Sicherheitsrisiken und unnötige Wartungslücken.“

,

Austausch über aktuelle Themen: Karrais und Bendigkeit zu Besuch bei Oberbürgermeisterin Eisenlohr

Bei einem Besuch tauschte sich der FDP-Landtagsabgeordnete Daniel Karrais mit Schrambergs Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr aus. Begleitet wurde er von Denis Bendigkeit, dem Vorsitzenden des neu gegründeten FDP-Ortsverbandes Schramberg & Umland.

Dieser war auch eines der Themen des gemeinsamen Austauschs. Rund 20 Mitglieder umfasst der Ortsverband, der im vergangenen Jahr ins Leben gerufen wurde. „Unser Ziel ist es, mit einer eigenen Liste für den Stadtrat in Schramberg zu kandidieren,“ bestätigte Bendigkeit die Frage Eisenlohrs nach einer Beteiligung des Ortsverbands bei den nächsten Kommunalwahlen.

Die aktuelle Corona-Situation erschwere die Arbeit des Gemeinderates, so Eisenlohr. Aufgrund der Lage habe man die Gemeinderatssitzungen zuletzt stark verkürzt. Eisenlohr drückte zugleich den Wunsch aus, die Sitzungen digital oder hybrid abhalten zu können. „Die Gemeindeordnung gibt derzeit keine rechtssicheren digitalen Beschlüsse her,“ erklärt die Oberbürgermeisterin. Merkwürdig sei auch die Regelung, dass Besucher für die Teilnahme an einer digitalen Sitzung in einen Raum mit Live-Übertragung kommen müssten. „Sinn von digitalen Sitzungen ist doch die Kontaktminimierung. Das steht dem völlig entgegen,“ bemängelt die Rathauschefin. Digitalpolitiker Karrais kennt das Problem: „Das Innenministerium hat bewusst die Regel so umständlich gemacht, damit es kaum genutzt wird. Offenbar haben manche Bürgermeister Angst vor digitalen Sitzungen. Da ist die Regierung letztlich eingeknickt,“ erinnert sich der Abgeordnete an die Beratungen im Landtag dazu.

Seit knapp über zwei Jahren sei sie nun im Amt und bedauere, dass in dieser Zeit aufgrund der Pandemiesituation nur wenige persönliche Treffen möglich gewesen seien. Eisenlohr hofft, dass sich dies bald ändere und sie vermehrt persönlich mit ihren Bürgern und Bürgerinnen in Kontakt treten könne. Zumal nun auch die Fortschreibung des Stadtentwicklungsprogramms (STEP 2020) anstehe, im Rahmen dessen sie mit unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen über wichtige Zukunftsthemen sprechen wolle.

Die Digitalisierung sei in der Pandemie, aber auch darüber hinaus ein sehr wichtiges Thema. Eine große Baustelle für die Kommunen sei vor allem die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Diese seien zwar notwendig, aber durch die Änderungen zunächst eine Belastung für die zuständigen Mitarbeiter. „Viele digitale Vorgänge sind immer noch zu umständlich und zeitintensiv“, bemängelt Eisenlohr. Auch Karrais als Digitalisierungsexperte sieht hier erhebliches Verbesserungspotenzial: „Wenn wir fertig sind, erlaubt das mehr Automatisierung. Das hilft in der Zukunft, dass das knapper werdende Personal sich verstärkt um die restlichen Aufgaben kümmern kann. Da haben wir aber noch einen weiten Weg vor uns, da die Regierung zu wenig Druck macht, dass es vorangeht.“

Beim gegenseitigen Informationsaustausch kam das Dauerthema Talumfahrung zur Sprache, zu der es laut Eisenlohr im Februar einen nächsten Termin mit dem Regierungspräsidium gebe. Der Landtagsabgeordnete konnte berichten, dass er selbst bereits beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr in der Sache vorstellig wurde, um auf dem Laufenden gehalten zu werden.

Das Ansinnen der Reaktivierung der Schienenverbindung zwischen Schramberg und Schiltach war ein weiteres lokales Thema. Die Machbarkeitsstudie dazu werde von Seiten der Stadtverwaltung begrüßt. Ein guter Nahverkehr, der die Wohn- und Arbeitsplätze wie auch die Anbindung zu den Schulen berücksichtigt, sei wichtig. Denis Bendigkeit betonte, dass eine Anbindung des Sulgens in das Netz wichtig sei, da hier viele Menschen wohnten und viele Arbeitsplätze lägen. „Es wäre nicht sinnvoll, nur die Kernstadt anzubinden“, findet Bendigkeit.

Karrais informierte über die aktuellen Themen auf Landesebene. Im Klimasektor werde vor allem die Einführung der Photovoltaik-Pflicht und deren Auswirkungen auf die Kommunen und Häuslebauer diskutiert. Bei städtischen Neubauten, so Eisenlohr, sei die Aufrüstung auf Photovoltaik statisch bereits berücksichtigt worden (zum Beispiel bei der Berneckschule und Kita Don Bosco). In diesem Zuge äußerte die Oberbürgermeisterin den Wunsch nach Fördermöglichkeiten, von denen Kommunen profitieren könnten. Beim Thema Windkraft verwies sie auf die bereits stehenden Windkraftanlagen auf der Falkenhöhe (Stadtteil Tennenbronn). Der Breitbandausbau, für den es nun ein verbessertes Förderprogramm vom Bund gebe, wurde von Karrais als weiteres wichtiges Themenfeld genannt.

 

,

Warum eine Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt Unsinn ist.

Die Impfpflicht wird derzeit von vielen als der heilige Gral der Pandemiebekämpfung angepriesen und auch eingefordert. Zugegeben, hätten wir eine Impfpflicht im Sommer eingeführt, sähen die Inzidenzen und die Bettenbelegungen in den Krankenhäusern deutlich besser aus. Gleich eines vorweg: Ich bin fest davon überzeugt, dass die einzige Chance, um aus der Pandemie herauszukommen, ist, dass sich möglichst viele Menschen im Land impfen lassen. Außer dem Bruchteil an Menschen, die sich tatsächlich z.B. wegen Unverträglichkeiten oder Vorerkrankungen nicht impfen lassen können, kann ich keinen wissenschaftlich fundierten Grund gegen eine Impfung erkennen.

Darum fordere ich auch jeden zum Gang zum Impfarzt auf.

Aber hilft uns eine Impfpflicht in der jetzigen Situation wirklich?

Ich habe mir auch wegen einer Anfrage einer Bürgerin dazu einige Überlegungen aufgeschrieben, die ich hier gerne teile.

Ich schließe eine allgemeine Impfpflicht gar nicht aus, es kann der Moment kommen, in der sie unabdingbar ist. Ich halte eine allgemeine Impfpflicht grundsätzlich auch mit liberalen Werten für vereinbar, schließlich heißt liberal nicht alles egal, sondern beruht auf einem Freiheitsverständnis, bei dem die individuelle Freiheit dort endet, wo die Freiheit von anderen betroffen ist. Darum ist das Impfen aus meiner Sicht schon eine moralische Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft. Der Staat und die Gesellschaft helfen, teils auch ehrenamtlich, jedem aus der Klemme. Auch dann, wenn man selbst verschuldet in einer Notlage ist, kennt unser Land Mechanismen, die einen Auffangen und sich solidarisch zeigen.

Darum ist es an der Zeit, unserem Land etwas zurückzugeben, den Arm hinzuhalten und sich impfen zu lassen.

Die Argumente gegen eine Impfung von „Notzulassung“ (war in den USA so, nicht in der EU) über „DNA-Veränderungen der Geimpften“ (völliger Humbug), das „Warten auf den Totimpfstoff“ (gibt es jetzt, aber noch nicht in der Masse und hat in China nur halblebig funktioniert), die „mangelnde Erprobung“ (7 Mrd. Impfungen weltweit sind mehr als genug Probe) und „unbekannte Langzeitwirkungen“ (sind eigentlich ausgeschlossen, da sich der Impfstoff sehr schnell abbaut und die entstandenen Antikörper nach einigen Monaten verschwinden) sind keine Gründe mehr, die ich nachvollziehen kann.

Warum jetzt also keine Impfpflicht?

Ich halte eine Impfpflicht rechtlich für möglich. Es muss aber immer abgewogen werden, ob eine Entscheidung für oder gegen ein Gesetz zu einer Verbesserung führt und was die dabei zu erwartenden Verschlechterungen oder gesellschaftlichen bzw. finanziellen Kosten sind.

In diesem Abwägungsprozess stelle ich zum – jetzigen Zeitpunkt – folgende Thesen fest:

  1. Wenn ab morgen eine Impfpflicht gelten würde, würde das nichts beschleunigen. Die Impfstellen und Arztpraxen bestellen wegen der hohen Nachfrage mehr Impfstoff als sie bekommen. Teilweise sind die Impfstellen überlaufen, Leute werden weggeschickt, nachdem sie stundenlang in der Schlange stehen. An dieser Situation kann eine Impfpflicht nichts ändern, sie verschärft sie eher noch.
  2. Eine Impfpflicht hat auf das aktuelle Infektionsgeschehen keinerlei Einfluss, da die Impfung erst ab der zweiten Dosis vollständig wirkt, wobei zwischen der ersten und der zweiten Dosis vier bis sechs Wochen liegen und dann noch zwei weitere Wochen gewartet werden muss, bis der Impfschutz vollständig ist. Wenn man dann noch annimmt, dass im Höchststand 1,6 Mio. Menschen an einem Tag geimpft wurden (15.12.2021, Quelle Impfdashboard.de) und heute nur 227.000 Impfdosen verabreicht wurden (3.1.2021, Quelle Impfdashboard.de), ergibt sich ein sehr schön gerechnetes durchschnittliches Impftempo von ca. 1 Mio. pro Tag. Etwa 19 Mio. haben Menschen noch keine Impfung. Es müssen also noch ca. 36 Mio. Impfungen (zwei Dosen) verabreicht werden. Das dauerte beim derzeitigen Tempo ca. 65 Tage, wenn man von einem Impfabstand von nur vier Wochen ausgeht. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass das logistisch und auch aufgrund der Skeptiker definitiv länger dauert. Außerdem ist nicht berücksichtigt, dass auch die bereits Geimpften ihren Booster brauchen (ca. 24 Mio. Personen). Dadurch erhöht sich die Zahl der zu verabreichenden Impfungen auf mindestens 60 Mio. Damit sind wir schon bei rund drei Monaten bis alle notwendigen Impfungen verabreicht sind. Das heißt, eine theoretische vollständige Immunisierung ist frühestens Ende März erreicht.
  3. Fakt ist, dass eine Impfpflicht rechtlich möglich ist, aber in der Praxis nicht so leicht umzusetzen ist. Im Gegensatz zu Österreich gibt es in Deutschland kein Impfregister. Der Staat weiß nicht, wer geimpft ist und wer nicht. Das lässt sich bei der Masse der Leute auch nicht schnell herausfinden. Man kann Ungeimpfte, die der Pflicht nicht nachkommen, also zunächst gar nicht entdecken. Die einzige Option wären stichprobenartige Kontrollen durch die Kommunen (andere Stellen haben die Einwohnermeldedaten nicht). Jetzt kann aber weder eine Stadt wie Rottweil mit 26.000 Einwohnern noch eine Gemeinde wie Epfendorf mit 3.400 Einwohnern mit dem vorhandenen Personal mehr als 5 % der Bevölkerung prüfen (selbst das wäre sportlich). Prüfen heißt nämlich: Brief schreiben, auf Antwort warten, bei ausbleibender Antwort hinfahren, klingeln, macht keiner auf, wegfahren, hinfahren, hoffentlich kontrollieren. Man wird also den Großteil der Ungeimpften nicht finden können.
  4. Umgang mit Impfverweigerern: Wenn sich jemand weigert und trotz Zahlung eines Bußgeldes nicht impfen lässt, was dann? Beugehaft ist aufgrund der Masse der potentiellen Impfverweigerer und der ohnehin schon überfüllten Gefängnisse nicht möglich. Die einen werden also das Bußgeld zahlen, sind dann aber trotzdem nicht geimpft. Die anderen können es nicht zahlen, inhaftiert werden können sie irgendwann auch nicht mehr. Eine gewaltsame Verabreichung der Impfung (sog. Ersatzvornahme) dürfte dann doch die Grenzen des Grundgesetzes sprengen. Die Bilder will sich auch niemand vorstellen, wie Uniformierte einen zappelnden Impfgegner einem Arzt vorführen.
  5. Die Folge ist, dass der Staat aus praktikablen Gründen tolerieren muss, dass etwa 10 bis 15% der Bevölkerung nicht geimpft sind – trotz Impfpflicht.
  6. Ich glaube, dass man beim derzeitigen Andrang eine Impfquote von 85% auch so erreicht. Wenn nicht, kann man immer noch eine Impfpflicht machen. Das wird sich in den nächsten Monaten zeigen.
  7. Wenn eine Impfpflicht käme, wäre das die Ultima Ratio und würde vor allem jene, die sich gegen das System insgesamt wenden, darin bestärken, sich zu radikalisieren. Diese Gefahr darf man nicht unterschätzen. Darum wäre eine vorzeitige Einführung einer Impfpflicht eine brandgefährliche Zündelei an unseren Strukturen, die es so lange wie möglich zu vermeiden gilt.

Fazit:

Eine Impfpflicht überstürzt einzuführen ist nur eine scheinbar gute Idee.

Die Umsetzung ist schwierig, der Nutzen ist zum jetzigen Zeitpunkt nahe Null. Diese Erkenntnis ist für mich aber nicht in Stein gemeißelt. Eine Impfpflicht sollte als allerletzte Option auf dem Tisch bleiben. Denn es geht nicht, dass Ungeimpfte den Rest der Bevölkerung in Sippenhaft nehmen, weil sie nicht auf die Wissenschaft hören wollen oder das Vertrauen in den Staat und seine demokratisch legitimierten Vertreter verloren haben. Es gibt viele Dinge, die zum Wohle der Allgemeinheit verboten oder verpflichtend sind. Ich würde es jedoch zutiefst bedauern, wenn es sich bewahrheiten würde, dass eine zu große Zahl an Menschen sich weder solidarisch zeigt noch einsichtig ist.

Eine Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt schafft jedoch eine Menge Ärger, der Erfolg ist zweifelhaft. Würde man jetzt eine Impfpflicht einführen, wäre diese zum Scheitern verurteilt. Der Staat kann das einfach nicht leisten, weil er immer noch in einer Digitalwüste lebt und auch sonst sich selbst im Weg steht. Eine Impfpflicht mit den zu erwartenden enormen gesellschaftlichen Spannungen einzuführen und dann zu scheitern, wäre die vollständige Blamage des Staates vor den Herausforderungen der Pandemie. Der Vertrauensverlust wäre nicht auszudenken.

In einem oder zwei Monaten kann meine Lagebewertung anders aussehen, aber momentan überwiegt für mich die Gegenseite gegen eine allgemeine Impfpflicht.

Außerdem zeigen die 2G-Regeln und die 3G-Regel am Arbeitsplatz deutliche Wirkung, da die Inzidenzen vorerst fallen. Wie es jetzt weiter geht, muss in den nächsten Tagen entschieden werden. Die Omikron-Variante ist hierbei natürlich bedenklich. Es ist ein erneuter Anstieg zu erwarten. Fraglich bleibt, wie sich die Variante bei Geimpften verhält. Immerhin gibt es hier Hinweise, dass schwere Verläufe immer noch unwahrscheinlicher sind als bei Ungeimpften. Das Thema bleibt weiter spannend.

,

Karrais: 2G+ Regelchaos ist an Inkompetenz nicht zu überbieten

Landesregierung mit Salamitaktik inkompetent / Verwirrung bei Gastronomen im Kreis Rottweil

Der Rottweiler FDP-Landtagsabgeordneter Daniel Karrais kritisierte am Wochenende die unkoordinierte Arbeit der grün-schwarzen Landesregierung und von Grünen-Sozialminister Manfred Manne Lucha scharf.

„Das 2G+ Regelchaos in Baden-Württemberg muss sofort beendet werden“, sagte Karrais am Sonntag nach verschiedenen Rücksprachen mit Kollegen aus der FDP/DVP-Landtagsfraktion. „Die häppchenweise Erweiterung der 2G+ Regel für die Gastronomie ist eine bodenlose Frechheit und an Inkompetenz der Landesregierung nicht mehr zu überbieten“, ärgert sich Karrais. Der Abgeordnete habe bereits am Freitag und Samstag viele erboste Mails und Anrufe von Gastronomen bekommen, die sich über das hin und her aufregen.

Am Donnerstag habe die grün-schwarze Landesregierung strengere Regeln für den Zugang unter anderem zu Restaurants sowie Kultur- und Sportveranstaltungen angekündigt: 2G+, also Testpflicht auch für Geimpfte. „Am Freitag meldete dann um 17.45 Uhr der SWR, dass Personen mit Boosterimpfung von der Testpflicht ausgenommen seien. Die Corona Verordnung dazu kam am selben Tag spät nach 21 Uhr durch Notverkündung mit Geltung ab Samstag.“ Viele Wirte hätten sich gefragt, warum denn ein Geboosterter keinen Test braucht, eine Person, die vor zwei Wochen die zweite Impfung erhalten hat, aber schon, gibt Karrais an. Das habe sich auch für Karrais nicht erschlossen. Am Samstag um etwa 21 Uhr folgte erneut eine Überraschung: Diverse CDU-Landtagsabgeordnete veröffentlichten in den Sozialen Medien eine einheitliche Kachel mit Text, wonach die Ausnahme von der Testpflicht nun auch für alle gelte, deren Zweitimpfung/Genesung nicht länger als sechs Monate her ist. Eine entsprechende Verordnung oder Ankündigung an den Landtag fehle aber, so der Abgeordnete Karrais. „Offiziell hört man von der Landesregierung gar nichts. Auf Facebook liest man dann bei CDU-Kollegen, dass die offizielle Verkündung der Verordnung am Montag komme. So wird das Chaos deutlich, das die Regierung hinterlässt,“ sagte der FDP-Politiker.

Im Ergebnis ergebe die Regelung mit 2G+, wobei Personen mit einer Immunisierung, die nicht älter als sechs Monate ist keinen Test benötigen durchaus Sinn, so Karrais. „Die Salamitaktik mit neuen Verordnungen und Ankündigungen, die kürzer als einen Tag gültig sind, schafft aber jede Menge Verwirrung in der Bevölkerung. Auch aus diesem Grund hat die Ampelkoalition im Bund dafür gesorgt, dass alle Entscheidungen wieder ins Parlament müssen, um solche unterirdischen Regierungsaktionen zu vermeiden. Leider haben Grüne und CDU mit ihrer Mehrheit im Landtag der Regierung eine Vollmacht gegeben alles selbstständig zu entscheiden“ erklärt Karrais. „Diese ständig wechselnden Regelungen sind eine Zumutung und Respektlosigkeit gegenüber allen Betroffenen, den Anbietern und Gästen in Gastronomie, Kunst, Kultur und Sport. In den bald zwei Jahren der Pandemie wird von Bürgerinnen und Bürgern viel verlangt und die aller meisten bemühen sich redlich, alle Regeln zu befolgen. Da darf von den Regelmachern endlich etwas mehr Professionalität erwartet werden“, betont der Rottweiler Abgeordnete.

,

KARRAIS: ALS VERMEINTLICHER MUSTERSCHÜLER BESTAUNT UND TROTZDEM NICHT NACHGEAHMT

Landesregierung lässt sich von grün-deutscher Hybris blenden.


Anlässlich einer aktuellen Debatte der Fraktion GRÜNE mit dem Titel „Weltklimakonferenz Glasgow: Baden-Württembergs Einsatz für eine Welt auf dem 1,5-Grad-Pfad“ erklärte der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Baden-Württemberg engagiert sich als Gründer der Under2Coalition auch global. Das begrüßen wir grundsätzlich. Man darf diese Koalition aber nicht überhöhen. Sie ist ein politisches Symbol für gemeinsame Ziele, hat aber keine konkrete Auswirkung. Bei der Hauptversammlung in Glasgow wurde deutlich: Die Under2Coalition ist ein zahnloser Tiger. Um erfolgreich zu sein, muss die Under2Coalition den Austausch verstärken, statt nur ein allgemein gehaltenes Memo zu unterschreiben. Wir müssen voneinander lernen und dürfen nicht glauben, dass die Welt es unserem Land nachmacht. Baden-Württemberg wird als vermeintlicher Musterschüler bestaunt, als Blaupause dient das grün-schwarze Klima-Klein-Klein für andere Staaten trotzdem nicht.

Windräder an windstillen Orten sind kein Beitrag zu wirksamem Klimaschutz. Eine pauschale Solarpflicht auf allen Dächern mobilisiert auch kein privates Kapital für den Klimaschutz, sondern bindet Ressourcen. Statt den Verbrennungsmotor zu verteufeln, müssen wir ihn klimafreundlich machen, indem wir auf synthetische Kraftstoffe setzen. Klimaschutz endet zudem nicht an der baden-württembergischen Landesgrenze. Wir brauchen eine Klimapolitik, die sich fragt, wo ein Euro das meiste CO2 einsparen kann. Die grün-deutsche Hybris darf uns nicht vor den Realitäten blenden. Gehandelt werden in Sachen Klima muss aber, und zwar global. Neueste Prognosen zeigen: Auch wenn alle Staaten ihre jetzigen Klimaschutzziele bis 2030 umsetzen, erwärmt sich die Erde bis 2100 um etwa 2,4 Grad, statt der gewünschten Begrenzung auf 1,5 Grad.

Unsere Antwort sind eine internationale Klimapolitik und ein echter Wettbewerb um Innovationen für mehr Klimaschutz. Wir brauchen Technologiekooperationen und den gemeinsamen Aufbau von klimafreundlichen Wertschöpfungsketten. Bilaterale Technologiepartnerschaften zwischen Staaten ermöglichen Unternehmen klimafreundliche Technologien zu erproben und zu skalieren. Der Staat muss durch Infrastrukturausbau und regulatorische Unterstützung des Netz- und Erneuerbarenausbaus den Weg für die klimafreundliche Energieproduktion und den Einsatz von CO2-Vermeidungstechnologien bereiten. Langfristiges Ziel muss ein einheitlicher CO2-Markt für alle und ein globaler Emissionshandel sein. Damit verhindern wir die Abwanderung emissionsintensiver Industrien ins Ausland und geben anderen Ländern den Anreiz, bei der CO2-Bepreisung nachzuziehen.“

,

Die Cybersicherheitsagentur des Innenministeriums findet kaum das nötige Personal, wir haben davor gewarnt!

„Es ist genau das eingetreten, wovor wir immer gewarnt haben: Die Cybersicherheitsagentur hat einen schönen Namen, findet aber kein Fachpersonal. Das Innenministerium scheint überrascht zu sein, dass fähiges IT-Personal nicht vom Himmel fällt. Derzeit sind nur 41 von 83 Stellen besetzt und gerade bei der Gewinnung von IT-Fachkräften im höheren Dienst (höher als E13) sieht es düster aus. Die von uns eingebrachte IT-Fachkräftezulage muss dringend auch auf den höheren Dienst ausgeweitet werden.

Das Cybersicherheitsgesetz sieht eine Meldepflicht für staatliche Stellen an die Cybersicherheitsagentur ab Januar 2022 vor. Es ist höchstunwahrscheinlich, dass die CSBW bis dahin voll arbeitsfähig ist. Die CSBW fliegt also nicht und macht LKA, LfV und Polizei unnötige Konkurrenz am ohnehin leergefegten Personalmarkt. Wenn Minister Strobl jetzt schon wieder eine Cybersicherheitsstrategie ankündigt, anstatt die angefangenen Projekte umzusetzen, wird deutlich, dass es nur um ein Show-Projekt ging, das mit der Sicherheit des Landes spielt. Das gesamte Vorgehen bei der Cybersicherheit des Minister Strobl ist mehr Schein als Sein. Er schafft eine Agentur, durch die in erster Linie ungeklärte Doppelstrukturen entstehen, weil es gut klingt und die kommt dann nur schleppend in die Gänge.“

,

Karrais: Open Data muss für Verwaltung verpflichtend werden

FDP/DVP-Fraktion legt Gesetz für verpflichtende Open Data – Strategie vor

Der digitalisierungspolitische Sprecher, Daniel Karrais, begründet im Landtag den ersten Gesetzentwurf der FDP/DVP zur Verankerung verpflichtender Open Data – Reglungen im E-Government-Gesetz. Verwaltungsdaten sollen demnach datenschutzkonform frei und digital zur Verfügung gestellt werden. Dieser erste Gesetzentwurf seiner Fraktion in der Legislaturperiode sei bewusst gewählt, um die Wichtigkeit der Digitalisierung als Zukunftsfrage zu unterstreichen.

„Baden-Württemberg befindet sich bei den Regelungen zur Bereitstellung von Open Data weit hinter dem Bund oder anderen Bundesländern. Viele Länder haben erkannt, dass die Bereitstellung offener Daten eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft hat. Die Verwaltung bei uns ist jedoch noch immer nicht dazu verpflichtet, die von ihr vorgehaltenen, anonymisierten Datensätze der Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung verspielt damit enormes Wertschöpfungspotenzial. Das wollen wir mit diesem Gesetz schleunigst ändern. Die Regierung zögert wohl, weil sie Angst hat, dass bei einer Open Data-Pflicht offensichtlich wird, wie es um die Digitalisierung der Verwaltung steht: Unbefriedigend.

Bereits 2016 haben sich Bund und Länder auf die Schaffung von Open Data geeinigt. Trotzdem will die Landesregierung auch weiterhin nur Schritt für Schritt ausgewählte Daten öffnen. Dabei müsste dieses Prinzip bereits bei der Bereitstellung und vertraglichen Gestaltung der Datenverarbeitung grundlegend mitgedacht werden, um den größtmöglichen Nutzen zu erreichen.

Offene Daten sind digitales Gold. Besonders die Datenbestände der öffentlichen Hand, wie Geo- und Wetterdaten, aber auch Verkehr- und Infrastrukturdaten, sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit für Anwendungen, von der Parkplatz-App bis zu einem effektiven Frühwarnsystem im Katastrophenfall, einen großen Mehrwert für Innovation und Fortschritt bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data schließlich die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Es gibt also keinen Grund den Schritt zu mehr Open Data nicht zu wagen!“